01.12.2016 17:06:42
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Verbraucherverbänden sollen Sammelklagen ermöglicht werden - Dokument
BERLIN (AFP)--Verbraucherschutzverbände sollen künftig die Möglichkeit haben, im Namen vieler Betroffener gegen Unternehmen zu klagen. Das sieht ein Referentenentwurf aus dem Haus von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) vor, in den die Nachrichtenagentur AFP Einblick hatte. Demnach können anerkannte Verbände zugunsten von mindestens zehn Betroffenen Klage erheben. Industrie- und Handelskammern (IHK) sowie Handwerkskammern sollen die gleiche Möglichkeit bekommen, um Ansprüche von kleinen und mittleren Unternehmen durchzusetzen.
Bislang gibt es für Verbraucher keine Möglichkeit, Ansprüche etwa gegenüber einer Bank oder einem Energieanbieter gesammelt durchzusetzen. Selbst wenn ein Gericht feststellt, dass zum Beispiel eine von vielen Kunden bezahlte Kreditbearbeitungsgebühr oder Strompreiserhöhung unzulässig war, müssen all diese Kunden individuell vor Gericht ziehen, um ihre Ansprüche durchzusetzen.
Das nun vorgeschlagene Musterfeststellungsverfahren sieht vor, dass ein Gericht auf Klage eines Verbraucherschutzverbandes, einer IHK oder einer Handwerkskammer hin die grundlegenden Fragen des jeweiligen Falls klärt. Bis kurz vor der Urteilsverkündung sollen sich Betroffene in einem elektronischen Klageregister anmelden können. Fällt dann ein Urteil in ihrem Sinne, können sie sich bei ihrer eigenen Klage darauf berufen. Für das von ihnen angerufene Gericht wäre die vorher gefallene Grundsatzentscheidung bindend.
Eine ähnliche Regelung gibt es bereits für Kapitalanleger.
Der klagende Verband kann außerdem mit dem beklagten Unternehmen einen Vergleich aushandeln, den das Gericht dann prüft. Halten die Richter den Vergleich für angemessen, werden alle registrierten Betroffenen informiert. Lehnen weniger als 30 Prozent von ihnen den Vorschlag ab, wird er wirksam - außer für diejenigen, die ihn abgelehnt haben.
In den Erläuterungen zum Referentenentwurf heißt es, im "durch standardisierte Massengeschäfte geprägten Wirtschaftsleben hinterlassen unrechtmäßige Verhaltensweisen von Anbietern häufig eine Vielzahl gleichartig geschädigter Verbraucherinnen und Verbraucher". Oft verfolgten diese ihre Schadenersatz- oder Erstattungsansprüche nicht, weil der Aufwand unverhältnismäßig erscheine. In der Folge verbleibe "der in der Summe mitunter erhebliche Unrechtsgewinn bei dem Anbieter" und verschaffe ihm einen Wettbewerbsvorteil. Dem solle das Musterfeststellungsverfahren abhelfen.
Nun können zunächst die anderen Bundesministerien Stellung zu dem Entwurf nehmen und mögliche Änderungswünsche anmelden. Anschließend werden Bundesländer und Verbände einbezogen. Eine Bundestagsentscheidung könnte noch vor der nächsten Wahl im Herbst 2017 fallen, in Kraft treten würde die Regelung dann voraussichtlich 2018 oder 2019.
Das Justizministerium hatte die Verbraucher-Sammelklage bereits nach Bekanntwerden des VW-Skandals vor mehr als einem Jahr angekündigt. Ob betroffene VW-Kunden das nun vorgeschlagene Instrument werden nutzen können, ist indes ungewiss.
DJG/brb
(END) Dow Jones Newswires
December 01, 2016 10:36 ET (15:36 GMT)- - 10 36 AM EST 12-01-16

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