Volkswagen Aktie
WKN: 766403 / ISIN: DE0007664039
25.11.2015 16:36:00
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VW-Skandal - Zwei Drittel der Austro-Autos brauchen Software-Update
Die Autobesitzer würden rechtzeitig von den Importeuren angeschrieben und in die Werkstätten gebeten. Die VW-Rückrufaktion soll über das ganze Jahr "gestaffelt" über die Bühne gehen. Als erstes sollen die 2-Liter-TDI-Modelle drankommen.
Das deutsche Kraftfahrt-Bundesamt hat "nach intensiver Begutachtung" technische Maßnahmen für die Motoren vom Typ EA 189 mit einem Hubraum von 1,6 und 2,0 Litern bestätigt, wie der Wolfsburger Konzern am Vormittag erklärte.
Bei den 1,6-Liter-Motoren werde ein Software-Update vorgenommen und ein sogenannter Strömungstransformator vor dem Luftmassenmesser befestigt. Auch bei den 2-Liter-Motoren werde ein Software-Update aufgespielt. Dies sei ein Aufwand in der Werkstatt von rund einer halben Stunde.
Die 1,2-Liter-Dieselmotoren werden wahrscheinlich ebenfalls ein Software-Update brauchen, die genaue technische Lösung will der Autobauer bis Ende November dem Kraftfahrt-Bundesamt zur Prüfung vorlegen.
Weiters erklärte VW in Deutschland, man werde den betroffenen Autobesitzern während des geplanten Rückrufs eine kostenlose "Ersatzmobilität" anbieten.
Was das konkret für österreichische VW-Fahrer heißt (Ersatzauto, Zugticket?), war vorerst nicht in Erfahrung zu bringen. "Die Importeure der Marken in Österreich orientieren sich am Vorgehen der Volkswagen AG", so der Sprecher der Porsche Holding.
Ob VW auch in Österreich bis Ende 2016 auf die Verjährung von Gewährleistungsansprüchen verzichtet, blieb vorerst ebenfalls unbeantwortet.
Nach APA-Informationen dürfte ein solcher Verzicht kommen. Bisher hat schon ein großer VW-Händler aus Niederösterreich mit mehreren Filialen einen Verjährungsverzicht abgegeben, wie die Wiener Anwälte Benedikt Wallner und Jürgen Krauskopf der APA sagten. Sie vertreten rund 60 betroffene Autobesitzer und haben an all deren Verkäufer Briefe ausgeschickt. Gefordert wurde überwiegend eine Rücknahme der Fahrzeuge gegen Rückzahlung des Kaufpreises minus Benutzungsentgelt sowie ein Verjährungsverzicht. Sollten die Autohäuser nicht darauf einsteigen, werden sie wahrscheinlich geklagt. Die Händler könnten sich dann wieder beim Generalimporteur und dieser bei VW schadlos halten. Mögliche Klagsgründe, die Anwälte für erfolgsversprechend halten, sind Irrtum und Gewährleistung. Etwaige Ansprüche verjähren aber nach drei Jahren ab Kauf bzw. zwei Jahre ab Übergabe des Autos.
Auch der Verein für Konsumenteninformation (VKI) pocht auf Kulanz und hat Volkswagen und auch allen Händlern deswegen schon einen Anwaltsbrief geschickt. VW habe fristgerecht geantwortet, jetzt gibt es "vertrauliche Gespräche", sagte VKI-Juristin Ulrike Wolf zur APA. "Wir werden uns weiterhin dafür einsetzen, Verfristungen hintanzuhalten."
Beim VKI haben sich inzwischen schon fast 50.000 betroffene Autobesitzer gemeldet, die an einer Sammelaktion interessiert sind. Der VKI plant in dem Fall keine eigenen Klagen, sondern unterstützt eine Stiftungslösung in den Niederlanden. Dort gibt es aufgrund des flexiblen Rechtssystems die Möglichkeit, entweder einen Generalvergleich abzuschließen oder ein Massenverfahren, dessen Ergebnis für alle Betroffenen gälte, effizient abzuwickeln. Wer sich an den VKI wendet, kann sich zugleich bei der Amsterdamer Stiftung anmelden.
(Schluss) snu/sp
ISIN DE0007664039 WEB http://www.volkswagenag.com

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