Volkswagen Aktie
WKN: 766403 / ISIN: DE0007664039
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18.07.2016 15:30:00
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VW-Skandal - Anwalt wähnt Rückenwind durch ÖAMTC-Test
Unabhängig vom Abgasskandal hat der ÖAMTC bei der Verbrauchsmessung jedoch erneut eine Abweichung des Normverbrauchs festgestellt. Bei den getesteten Autos lag der Dieselverbrauch laut Angaben des Clubs durchschnittlich elf Prozent über den Herstellerangaben.
Genau das gibt Anwalt Michael Poduschka, der im Juni das erste österreichische Urteil im VW-Skandal zugunsten eines Autofahrers erwirkt hat, Hoffnung. In den Gerichtsverfahren gegen VW sei das ein zusätzliches Argument für die Rückgabe des Fahrzeugs, so Poduschka am Montag zur APA.
Poduschka hat rund 50 Klagen gegen VW-Händler eingebracht. Es handelt sich dabei um Gewährleistungs- bzw. Irrtumsanfechtungsverfahren. Das Argument: Wenn die Autofahrer gewusst hätten, dass VW eine Schummelsoftware eingebaut hat, hätten sie den Wagen nicht gekauft.
Der Anwalt hat bereits begonnen, die ÖAMTC-Testergebnisse in den Verfahren vorzubringen. Am Donnerstag habe ein Richter am Landesgericht Krems den Gerichtssachverständigen bei einem Audi A4 nunmehr auch beauftragt, den Verbrauch zu messen und mit den Herstellerangaben zu vergleichen.
Zu unrichtigen Verbrauchsangaben in Werbefoldern gibt es in Österreich noch keine Judikatur von Höchstgerichten, so Poduschka. Der deutsche Bundesgerichtshof (BGH) hingegen ziehe eine Zehn-Prozent-Grenze ein. Weicht der unter Laborbedingungen gemessene Kraftstoffverbrauch um mehr als zehn Prozent von den Herstellerangaben ab, liegt laut BGH ein Sachmangel vor. Dieser berechtigt zu Anfechtung und Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen.
Das Thema unrichtige Verbrauchsangaben betreffe wohl alle Fahrzeugmarken. "Es ist Zeit, dass wir dazu auch in Österreich eine Judikatur bekommen", so Poduschka.
Im VW-Skandal hat im Juni das Landesgericht Linz ein erstes - nicht rechtskräftiges - Urteil gefällt. Ein Autofahrer hatte seinen Händler wegen Irrtums verklagt und recht bekommen. Laut Gericht hätte der Kläger den Pkw nicht gekauft, wenn er gewusst hätte, dass das Fahrzeug manipuliert war. Er darf sein Auto zurückgeben und bekommt den Kaufpreis großteils wieder. Die Porsche Holding, Generalimporteurin aller VW-Konzernmarken, hat das Urteil als "unangemessen" bezeichnet.
snu/tsk

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