10.08.2016 14:35:00
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Urteil im VW-Skandal: Vorarlberger bekommt Geld zurück
Ergangen sei das nicht rechtskräftige Urteil am 4. August, sagte Rechtsanwalt Hans-Jörg Vogl von der Kanzlei Vogl in Feldkirch zur APA, der noch weitere 20 Mandanten in dieser Causa vertritt, etwa fünf der Fälle seien gerichtsanhängig. Der Kläger hat im April 2014 um rund 32.000 Euro einen Audi Q3 gekauft, bestätigte Vogl einen Bericht des ORF Vorarlberg.
Das Landesgericht Feldkirch bezeichnete den Irrtum als wesentlich, "zumal er den Vertrag bei Kenntnis der wahren Umstände nicht und auch nicht zu einem billigeren Preis abgeschlossen hätte", heißt es in dem nicht rechtskräftigen Urteil, das der APA vorliegt. In der Begründung steht weiters: "Unabhängig von der Frage, ob nun bei dieser Software eine unzulässige Abschalteinrichtung vorliegt oder nicht - was aber wohl anzunehmen sein wird - wird jedenfalls üblicherweise vorausgesetzt und ist nach den Gepflogenheiten des redlichen Verkehrs als vertragswesentliche Eigenschaft beim Kauf eines Pkw anzusehen, dass nicht eine die Realität verzerrende Software eingebaut ist."
Dass der Händler selbst nicht von dieser Software wusste, sei "unbeachtlich, weil es auf ein Verschulden nicht ankommt", so der Feldkircher Richter. Eine Aufklärung über eine derartige Software sei im Rahmen des Verkehrsüblichen zu erwarten. Der Kaufvertrag wurde deshalb rückabgewickelt, so der Rechtsanwalt.
Sein Mandant bekommt den Kaufpreis abzüglich eines Benützungsentgelts von 7.000 Euro für die in der Zwischenzeit gefahrenen 66.000 Kilometer rückerstattet. Zusätzlich wurden dem Kläger noch die Zinsen des Kaufpreises für die vergangenen zweieinhalb Jahre zugesprochen. In Summe seien das 28.000 Euro, berechnete Vogl.
Der Feldkircher Rechtsanwalt rechnet in Zukunft mit weiteren Klagen von VW-Besitzern, in deren Autos die manipulierte Software eingebaut ist. Seine Kanzlei gehe selbst noch einen Schritt weiter: Für einige seiner Mandanten werde er in Kürze am Landesgericht Feldkirch eine Klage gegen den deutschen VW-Konzern mit Sitz in Wolfsburg u.a. auf Kränkungsgeld einbringen. "Ein Händler bekommt von VW gar nicht alle Codes für die Motorsteuerung. Er hätte also gar nicht darauf kommen können, dass eine Abschaltvorrichtung eingebaut ist", erklärte Vogl. VW habe seine Kunden systematisch betrogen und damit arglistig gehandelt. "Eine solche absichtliche Täuschung des Klägers bzw. aller Endkunden des Beklagten, stellt einen schwerwiegenden Eingriff in die Persönlichkeitsrechte dar", ist Vogl überzeugt.
Schließlich hätten sie die Autos nur erworben, weil diese mir ihren Vorstellungen übereingestimmt hätten. Nach der Aufdeckung des "Abgas-Skandals" hätten sich seine Mandanten "zutiefst hintergangen gefühlt". Die Rechtsprechung in den USA und Großbritannien kenne neben der Strafe, die direkt aus dem Betrug heraus entspringt, auch die privaten Strafen. Auch in Österreich käme diese in verwandten Rechtsbereichen - als Beispiel nannte er das Trauerschmerzensgeld - zum Tragen. "Warum soll es in der VW-Causa nicht auch angemessen sein", so Vogl. "Wer quasi systematisch betrügt, muss nicht nur Schadenersatz im Sinne einer Kompensation, sondern auch einen Ersatz für die "Frivolität" leisten", so die Meinung des Feldkircher Rechtsanwaltes. Auf andere Weise werde er nämlich auch künftig nicht von einem derartigen Verhalten abgeschreckt.
Volkswagen hat vergangenen Herbst zugegeben, weltweit bei mehr als elf Millionen Fahrzeugen eine illegale Software verwendet zu haben. Diese korrigierte die Abgaswerte auf dem Prüfstand nach unten. Im Straßenbetrieb sind die Emissionswerte etwa bei gesundheitsschädlichen Stickoxiden (NOx) deutlich höher. In Österreich sind rund 388.000 Fahrzeuge des VW-Konzerns betroffen.
(Schluss) ast/kre
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