Urteil im Steuerprozess |
13.03.2014 16:30:25
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Haftstrafe für Hoeneß - Revision angekündigt
Der erste Strafsenat des Bundesgerichtshofs werde sich dabei insbesondere mit den Anforderungen an die Wirksamkeit einer Selbstanzeige beschäftigen müssen. "Entscheidend ist, wie mit einer solchen nicht idealen Selbstanzeige umzugehen ist", erklärte Feigen.
Zugleich wurde bekannt, dass der Haftbefehl gegen Hoeneß zwar weiter aufrechterhalten, aber außer Vollzug gesetzt bleibt. Das erklärte Gerichtssprecherin Andrea Titz. Bayern-Präsident Hoeneß war zuvor vom Landgericht München wegen Steuerhinterziehung zu einer Haftstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt worden.
Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer eine Haftstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten gefordert. Staatsanwalt Achim von Engel sagte, Hoeneß sei der Steuerhinterziehung überführt. Die von ihm Anfang 2013 eingereichte Selbstanzeige sei unvollständig gewesen und damit unwirksam.
Ursprünglich lautete die Anklage gegen Uli Hoeneß auf 3,5 Millionen Euro hinterzogene Steuern. Im Laufe des Prozesses kamen aber neue Unterlagen hinzu und die Summe vervielfachte sich auf 27,2 Millionen Euro. Diese Steuerschuld plus Zinsen muss Uli Hoeneß unabhängig vom Urteil begleichen.
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