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Vereinbarung unterschrieben 20.06.2016 14:31:00

Ungarn und EBRD besiegeln Einstieg bei Erste Bank Ungarn

Eine entsprechende Vereinbarung wurde heute in Budapest unterzeichnet. Die insgesamt 30 Prozent wurden mit 77,78 Mrd. Forint (250 Mio. Euro) bewertet, teilten die drei involvierten Parteien am Montag in einer gemeinsamen Aussendung mit.

Vor dem Abschluss der Transaktion wird dieErste Group bei der Erste Bank Hungary (EBH) eine Kapitalerhöhung in etwa demselben Ausmaß durchführen. Die Kapitalerhöhung wird also letztendlich von den neuen Minderheitsaktionären Ungarn und EBRD übernommen. Die Kapitalerhöhung werde so rasch wie möglich erfolgen, hieß es aus der Erste Group auf APA-Anfrage.

Bereits am 9. Februar haben Ungarn, EBRD und Erste Group ein Memorandum of Understanding unterzeichnet, mit dem das Geschäftsklima im ungarischen Bankensektor verbessert werden sollte. Als Teil dieser Initiative bot die Erste Group - als alleiniger EBH-Aktionär - Ungarn und der EBRD an, in ihre ungarischen Aktivitäten zu investieren.

Der Kaufpreis von 77,78 Mrd. Forint wurde zwischen den Beteiligten auf Basis von Marktbewertungen und nach Durchführung eine Due Diligence gemeinsam mit externen Beratern ausgehandelt. Unter Berücksichtigung der Kapitalerhöhung entspreche der Kaufpreis dem 1,1-fachen des Buchwertes, heißt es. EBRD und die für den ungarischen Staat agierende Corvinus Zrt werden denselben Kaufpreis bezahlen.

"Der Deal wird das Vertrauen zwischen einer der größten ungarischen Banken und der Regierung weiter verbessern", kommentierte der ungarische Wirtschaftsminister Mihaly Varga die heute unterzeichnete Vereinbarung. Wichtigstes Ziel sei es, Wachstum und Kreditvergabe zu fördern und das ungarische Bankensystem bei seiner Expansion zu unterstützen.

"Die EBRD stärkt und unterstützt mit ihrem Investment eine private Bank, die die Auswirkungen der globalen Finanzkrise erfolgreich überwunden hat und sich zur Region bekennt", so EBRD-Vize Phil Bennett. Friedrich Rödler, Aufsichtsratschef der EBH, erwartet eine "erfolgreiche Zusammenarbeit zum Nutzen der ungarischen Wirtschaft und ungarischen Bevölkerung".

Die Transaktion muss noch von den dafür zuständigen ungarischen und europäischen Behörden genehmigt werden und ist auch noch von der Erfüllung verschiedener Bedingungen, wie der Kapitalerhöhung in der EBH durch die Erste Group, abhängig.

Die ungarische Regierung ihrerseits habe bereits erfüllt, was sie versprochen habe, indem sie die gesetzlichen Voraussetzungen für eine weitere Verringerung der ungarischen Bankensteuer ab 2017 geschaffen habe, heißt es weiter.

Die Erste Group wird Mehrheitseigentümerin der EBH bleiben. Die ungarische Regierung und die EBRD werden als Minderheitsaktionäre ein nicht-geschäftsführendes Direktoriumsmitglied und ein Aufsichtsratsmitglied ernennen können.

Weiters wurde vereinbart, dass der ungarische Staat seine Minderheitsanteile jederzeit wieder veräußern kann. Die Erste Group kann frühestens nach fünf Jahren die verkauften Anteile wieder zurückfordern, die EBRD kann im Zeitraum zwischen fünf bis neun Jahren nach Abschluss jederzeit die vereinbarte Kauf- und Verkaufsoption ausüben.

(Schluss) ggr/tsk

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