Seit 1. Juli |
07.07.2015 07:05:00
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Ukraine bestätigt Streichung Österreichs von "schwarzer" Liste
Österreich, so sei in der Verbalnote mitgeteilt worden, entspreche nicht den ukrainischen gesetzlichen Kriterien einer zu niedrigen Besteuerung von Firmen und Intransparenz bei Eigentumsverhältnissen von Rechtspersonen. Zudem sei Österreich bereit, das gültige Doppelbesteuerungsabkommen zu adaptieren und mehr Steuerinformationen mit der Ukraine auszutauschen. Auf der schwarzen Liste werden Länder und Territorien genannt, in denen Unternehmen mit weniger als 13 Prozent besteuert werden, Eigentumsverhältnisse nicht offengelegt sind und Steuerinformationen nicht mit der Ukraine geteilt werden.
Im österreichischen Finanzministerium bestätigt man Verhandlungen über eine Anpassung des Doppelbesteuerungsabkommens, betont jedoch, dass der von ukrainischer Seite zuvor kritisierte Artikel des aktuellen Doppelbesteuerungsabkommens zur Amtshilfe durch den Beitritt der Ukraine zum Multilateralen Amtshilfeübereinkommen bereits obsolet sei.
Die Mitte Mai erfolgte Aufnahme Österreichs auf die Liste, auf der sich vor allem klassische Steueroasen befinden, war in den vergangenen Wochen vom Außenministerium in Wien heftig kritisiert worden und als steuerlicher Nachteil für österreichische Investoren in der Ukraine interpretiert worden.
Trotz der intensiven Bemühungen Wiens erfolgte die Streichung Österreichs von der Liste überraschend. Noch am Tag vor dem Beschluss des Ministerkabinetts hatte die stellvertretende Finanzministerin Olena Makejewa in einer schriftlichen Antwort gegenüber der APA lediglich erklärt, dass von österreichischer Seite erhaltene Informationen überprüft würden. Zuvor hatte das ukrainische Finanzministerium detaillierte Gründe genannt, die eine Aufnahme Österreichs in die betreffende Liste rechtfertigen würden. Unter anderem hatte Kiew auf die äußerst niedrigen Steuern für österreichische Holdinggesellschaften mit ausländischen Einnahmen sowie auf Intransparenz über Aktionäre österreichischer Aktiengesellschaften verwiesen.
hgh/ivn
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