11.04.2016 15:17:50

US-Richter gibt Volkswagen mehr Zeit für Klageerwiderung

   Von Hendrik Varnholt

   FRANKFURT (Dow Jones)--Im Verfahren um die US-Sammelklage wegen des Volkswagen-Abgasskandals verzögern sich abermals wichtige Prozessschritte: Der für das Verfahren zuständige Richter Charles Breyer gibt Volkswagen einen Monat länger als bislang geplant Zeit, um auf die im Januar eingereichte Klage des amerikanischen Justizministeriums zu antworten. Ein entsprechender Beschluss von Freitag ist in Gerichtsunterlagen dokumentiert, die Dow Jones Newswires eingesehen hat. Die Frist für die mit Spannung erwartete Klageerwiderung läuft demnach nun bis zum 16. Mai.

   In der Klage vom 4. Januar wirft das US-Justizministerium Volkswagen vor, in den USA rund 600.000 Autos mit einer Software zur Manipulation von Abgaswerten verkauft zu haben. Die Bemühungen zur Aufdeckung der illegalen Tricks hätten Verantwortliche des Autoherstellers durch irreführende Informationen behindert, heißt es in der Klageschrift weiter, mit der das Justizministerium im Auftrag der Umweltbehörde EPA Strafen in einer Maximalhöhe von vielen Milliarden US-Dollar fordert. Volkswagen hatte auf die Klage ursprünglich bis Freitag dieser Woche antworten sollen.

   In der vergangenen Woche baten Volkswagen und die Kläger aber gemeinsam um Aufschub. Wie in US-Zivilverfahren üblich, hatten die Prozessgegner darüber zunächst untereinander verhandelt. Dem Vorschlag der Beteiligten stimmte Bezirksrichter Breyer schließlich zu. Sprecher des Volkswagen-Konzerns waren für einen Kommentar dazu am Montag nicht zu erreichen.

   In dem von Breyer geführten Verfahren verhandeln die Kläger und Volkswagen sowie mehrere weitere Beklagte nicht nur über die Forderungen von Behörden: Auch die Klagen von vielen Volkswagen-Käufern aus den USA und einiger Autohändler sind Gegenstand des Sammelverfahrens vor einem Bundesbezirksgericht in San Francisco. Die nächste Anhörung in dem Zivilprozess ist für den 21. April vorgesehen. Bis dahin sollen sich Volkswagen und die US-Behörden nach dem Willen von Richter Breyer auch über den Umbau der von dem Abgasskandal betroffenen Autos einigen.

   Eine Einigung oder gerichtliche Entscheidung in dem Prozess ist aber nicht absehbar. Kompliziert stellen sich etwa die Verhandlungen über ein Verfahren zum Austausch elektronisch gespeicherter Daten dar. Sowohl Volkswagen als auch die Kläger forderten für die Gespräche am Freitag zum wiederholten Mal mehr Zeit. Sie wollen sich über den Datenaustausch nun bis zum 18. April und damit erst eine Woche später als bislang vorgesehen einigen. Die Kläger fordern in dem Prozess weitgehenden Zugriff auf die etwa in der internen Untersuchung bei Volkswagen gesammelten Informationen. Dem könnte das deutsche Datenschutzgesetz entgegenstehen.

   Kontakt zum Autor: hendrik.varnholt@wsj.com

   DJG/hev/jhe

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   April 11, 2016 09:15 ET (13:15 GMT)

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