24.06.2015 16:49:00
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Tetron-Prozess - Fischer und Mensdorff-Pouilly verteidigten Zahlung
Die Staatsanwaltschaft hingegen kann keine Gegenleistung erkennen und spricht von Scheinrechnungen, damit sei der Tatbestand der Untreue erfüllt. Mensdorff-Pouillys Verteidiger Harald Schuster sagte, dass die Gelder per Überweisung geflossen seien, was untypisch für Bestechung sei. Außerdem sei das Geld ordnungsgemäß versteuert worden und nach wie vor im Einflussbereich von Mensdorff-Pouilly. Weiters habe es keine Kickback-Zahlung an Fischer gegeben.
Mensdorff-Pouilly erklärte, dass seine Aussage im Ermittlungsverfahren, wonach er keine Zahlungen rund um Tetron bekommen habe, eine Schutzbehauptung gewesen sei. Seine Tätigkeiten seien später auf Wunsch seines Kunden, der Telekom Austria, als "Beratung im Projekt Alpha inklusive strategischer Kommunikation und Lobbying" über Mensdorff-Pouillys ungarische Firma MPA Budapest abgerechnet worden. Statt dem Projekt Tetron habe er das Projekt Alpha verrechnet.
Aus der Sicht von Fischer betraf die Leistung an Mensdorff-Pouilly die Reorganisation des Alcatel-Motorola-Konsortiums, damit die Telekom nicht mehr Teil des Bieterkreises ist, sondern nur noch Infrastruktur-Lieferant. Dadurch sei das Risiko bei der Vergabe minimiert worden. Die Telekom sei auf ihn zugekommen, weil sie aus dem Konsortium rauswollte, schilderte Mensdorff-Pouilly bei seiner Einvernahme vor Gericht. Fischer habe gesagt, er kenne bei Motorola niemanden, Mensdorff-Pouilly laut eigener Aussage hingegen schon.
Dass die Tätigkeit erst 2008 mit vierjähriger Verspätung abgerechnet wurde, erklärte Fischer damit, dass Mensdorff-Pouilly 2004 kein Geld haben wollte. Das Problem sei gewesen, dass die Gewerkschaft in der Telekom rot war und Mensdorff-Pouilly schwarz. Mensdorff-Pouilly ist mit der früheren Gesundheitsministerin Maria Rauch-Kallat (ÖVP) verheiratet. Wäre die Zusammenarbeit aufgekommen, hätte es keine weitere Zusammenarbeit mehr gegeben, so Fischer. "Ich hätte gleich in der Zeitung inserieren können und schreiben, dass Mensdorff zum Abschuss freigegeben ist."
Die Abwicklung 2008 begründete Fischer mit seinem eigenen bevorstehenden Abgang in der Telekom. Er habe nicht gewusst, ob sein Nachfolger auch mit Mensdorff-Pouilly zusammenarbeiten möchte. "Ich wollte diese Altlast bereinigen", so Fischer. Mensdorff-Pouilly sei ab 2006 wegen der offenen Forderungen "unrund" geworden.
Staatsanwalt Volkert Sackmann wollte wissen, ob Fischer die Verjährungsfrist von Forderungen kenne. Fischer antwortete, dass er persönlich immer zu einem Vertragspartner stehe - auch, wenn Vereinbarungen mündlich getroffen worden sind. Ihm wäre es zudem "wurscht" gewesen, wenn bei den 2008 ausgestellten Rechnungen die tatsächlichen Projekte als Zahlungsgrund angegeben worden wären.
Die Strafverteidiger von Fischer und Mensdorff-Pouilly, Otto Dietrich und Harald Schuster, beantragten zu Prozessbeginn, den Sachverständigen Matthias Kopetzky wegen Befangenheit aufgrund dessen Tätigkeit während des Ermittlungsverfahrens abzulehnen. Kopetzky sei als "Mitglied der Staatsanwaltschaft" zu betrachten, so Rechtsanwalt Schuster. Richter Michael Tolstiuk erklärte nach einer kurzen Beratung, dass es keine Bedenken gebe. "Es gibt keine Vorbehalte, die uns überzeugt haben", sagte er.
Die Telekom Austria wiederum hat ihren Privatbeteiligten-Anspruch gegen Fischer zurückgezogen. Sie fordert von Mensdorff-Pouilly aber weiter 1,1 Mio. Euro samt Zinsen zurück. "Wir gehen wie die Staatsanwaltschaft von Scheinrechnungen aus", sagte der Vertreter des Unternehmens. Mit Fischer hat die Telekom im Vorjahr einen Vergleich geschlossen.
Vorerst sind vier weitere Prozesstage anberaumt. Für den morgigen Donnerstag ist unter anderem der frühere Telekom-Finanzvorstand und nunmehrige Kronzeuge Gernot Schieszler geladen. In der Causa Blaulichtfunk/Tetron geht es um Geldflüsse rund um die Neuvergabe des Auftrags für den Behördenfunk durch den damaligen Innenminister Ernst Strasser (ÖVP) im Jahr 2004.
(Schluss) pro/tsk
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