19.11.2014 19:09:00

Telekom-Kapitalerhöhung - EuGH-Urteil führt zu Rücktrittsrecht

Altaktionäre der Telekom Austria, die bei der laufenden Kapitalerhöhung ihr Vorkaufsrecht in Anspruch genommen haben, können bis zum 21. November wieder aussteigen und das Geschäft rückabwickeln, teilte die Telekom am Mittwochabend in einer Aussendung mit. Der Grund: Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) macht einen Nachtrag im Kapitalerhöhungsprospekt notwendig.

Das Gericht hatte der Klage eines Beamten recht gegeben, der sich bei den Gehaltsvorrückungen diskriminiert gefühlt hatte. Nun muss der Gesetzgeber eine neue Regelung finden und die Telekom für alle Eventualitäten in der Bilanz Vorsorge treffen

Zum Prozedere hieß es von der Telekom: "Etwaige Rücktrittserklärungen sind gegenüber dem jeweiligen konto- und depotführenden Kreditinstitut, über das das Bezugsrecht ausgeübt wurde, abzugeben."

Bei der Kapitalerhöhung um bis zu eine Milliarde Euro läuft heute, Mittwoch, die Frist für jene Aktionäre aus, die von ihren Bezugsrechten keinen Gebrauch machen wollen und diese abgeben. Die Zeichnungsfrist endet am kommenden Montag, dem 24. November.

(Schluss) stf

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