07.07.2016 13:06:46

TUI darf keine Anzahlungen von 40 Prozent verlangen

   BERLIN (AFP)-- Der Reiseveranstalter TUI darf für Pauschalreisen keine Anzahlung in Höhe von 40 Prozent des Reisepreises verlangen. Das entschied das Oberlandesgericht (OLG) Celle in einem am Donnerstag vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) in Berlin veröffentlichten Urteil. Demnach ist eine Anzahlung über 20 Prozent nur im Einzelfall zulässig. (Az.: 11 U 279/12)

   Die doppelt so hohe Anzahlung sofort nach der Buchung war bei TUI für bestimmte "Top-Angebote" und "kurzfristige beziehungsweise preisreduzierte Specials" fällig, zuletzt noch für die TUI-Marken "X 1-2-Fly" und "XTUI". Die Verbraucherschützer hielten dies für unzulässig und klagten.

   Der Streit war im ersten Durchlauf bereits beim Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe gelandet. Der entschied im Dezember 2014, dass Reiseanbieter im Regelfall nur eine Anzahlung von 20 Prozent verlangen dürfen - höhere Anzahlungen seien aber zulässig, wenn der Veranstalter entsprechend in Vorleistung treten muss, etwa für die Reservierung von Flügen.

   Dies hatte nun erneut das OLG Celle zu prüfen. Bei den hierfür von TUI vorgelegten Zahlen rechnete der Reiseveranstalter auch die Provisionen für die Reisebüros mit ein.

   Doch dies ist unzulässig, wie das OLG urteilte. Es handle sich hier um Vertriebskosten und nicht um Vorleistungen für die Reise selbst. Weil ohne die Provisionen die 40 Prozent nicht erreicht wurden, verwarf das OLG die Anzahlungen als überhöht. Die hohe Anzahlung verstoße gegen den gesetzlichen Grundgedanken, wonach Anbieter und Verbraucher ihre Leistungen "Zug um Zug" austauschen.

   Bereits 2013 hatte das OLG im selben Verfahren gerügt, die TUI-Geschäftsklausel sei zu unbestimmt. Wenn der Reiseveranstalter für bestimmte Angebote eine höhere Anzahlung verlange als sonst, müssten die Kunden vorab klar erkennen können, für welche Reisen dies gilt. Das Argument von TUI, dies mache die Geschäftsbedingungen zu kompliziert, ließ das OLG nicht gelten. In seinem neuen Urteil wies es darauf hin, dass die Reisen auch jeweils einzeln entsprechend gekennzeichnet werden könnten.

   Kontakt zum Autor: konjunktur.de@dowjones.com

   DJG/smh

   (END) Dow Jones Newswires

   July 07, 2016 06:49 ET (10:49 GMT)- - 06 49 AM EDT 07-07-16

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