12.05.2015 16:46:00
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Meldepflicht für Kapitalabflüsse
Das von der Regierung geplante
Kapitalabfluss-Meldegesetz sieht verpflichtende Meldepflichten für
hohe Kapitalabflüsse an den Finanzminister vor. Davon betroffen sind
neben Auszahlungen und Überweisungen von Sicht-, Termin- und
Spareinlagen auch die Übertragung von Eigentum an Wertpapieren
mittels Schenkung im Inland sowie die Verlagerung von Wertpapieren
in ausländische Depots.
Meldepflichtig sind Beträge von mindestens 50.000 Euro von Konten oder Depots natürlicher Personen. Ausgenommen von diesen Meldepflichten sind Kapitalabflüsse von Geschäftskonten von Unternehmen.
Eine Meldepflicht ist unabhängig davon, ob der Kapitalabfluss in einem einzigen Vorgang oder in mehreren offensichtlich in Verbindung stehenden Vorgängen getätigt wird.
Die Meldung ist jeweils am letzten Tag des auf den Kapitalabfluss folgenden Monats abzugeben. Die Meldepflicht ist erstmals für den Zeitraum 1. März 2015 bis 31. Dezember 2015 wahrzunehmen, die Meldung muss spätestens bis 31. März 2016 erfolgen.
Verletzungen der Meldepflicht werden mit bis zu 300.000 Euro Geldstrafe bestraft.
(Schluss) ggr/phs
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