Am 1. Jänner 2016 |
29.12.2015 10:44:00
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Steuerreform in Österreich tritt in Kraft
Teurer wird es dafür für jene, die Dividenden auf Aktien kassieren, Immobilien erben oder Tierfutter kaufen. Für viele Konsumenten unmittelbar spürbar werden höhere Mehrwertsteuern - etwa auf lebende Tiere, Pflanzen, Tierfutter und auf Tickets für Museen, Theater und Zoos sowie auf Hotel-Übernachtungen (letztere ab April). Für all diese Produkte galt bisher der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von zehn Prozent - künftig werden es 13 Prozent sein. Die Kapitalertragsteuer für Dividenden steigt von 25 auf 27,5 Prozent (jene für Zinsen bleibt bei 25 Prozent).
Erben und Schenken von Immobilien in der Familie, also die unentgeltliche Weitergabe von Grund, Wohnungen oder Häusern, wird ab Anfang 2016 großteils steuerlich teurer. Details regelt eine Finanz-Verordnung zur Änderung der Grunderwerbsteuer (GrESt). Zudem steigt die Immo-Ertragsteuer für entgeltliche Deals von 25 auf 30 Prozent. Neuerungen gibt es auch für die Gebäude-Abschreibungsdauer.
Unternehmen (ab 15.000 Euro Jahresumsatz) müssen künftig eine Registrierkasse haben und für jeden Einkauf einen Beleg ausstellen - also auch für ein Eis oder ein Zuckerl im Geschäft. Die Kunden müssen diesen Beleg bis vor dem Geschäftseingang aufbewahren, könnten sie dort doch von der Finanz abgefragt werden. Strafen für Kunden, die keinen Beleg haben, sind aber nicht vorgesehen. In den ersten drei Monaten 2016 wollen die Finanzbehörden noch Gnade vor Recht ergehen lassen: Fehlt die Registrierkasse, wird der Unternehmer noch nicht gestraft, sondern beraten. Im zweiten Quartal muss der Betrieb dann gute Gründe für das Fehlen nennen. Erst danach werden fehlende Registrierkassen mit Strafen bis zu 5.000 Euro geahndet. Ausgenommen von der Pflicht sind Geschäfte im Freien ("Kalte-Hände-Regelung"), etwa Fiaker- oder Schlittenfahrten oder Maronibrater.
jul/spu
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