Am 1. Jänner 2016 29.12.2015 10:44:00

Steuerreform in Österreich tritt in Kraft

Zur Gegenfinanzierung des Pakets wird aber eine Reihe von Steuern angehoben. Spürbar wird die Reform schon vor dem Jahreswechsel für jene, deren Jänner-Gehalt bereits im Dezember ausgezahlt wurde. Mit der Steuerreform sinken die Steuersätze für fast alle Einkommensklassen: der Eingangssteuersatz sinkt von 36,5 auf 25 Prozent, danach folgen drei weitere Steuerstufen (35, 42 und 48 Prozent), der bisherige Spitzensteuersatz von 50 Prozent greift künftig erst ab 90.000 Euro (bisher 60.000). Für Einkommensteile über einer Mio. Euro jährlich wird ein neuer Spitzensteuersatz von 55 Prozent fällig. Ein Durchschnittsverdiener mit etwa 26.000 Euro Jahresbrutto sollte somit künftig rund 70 Euro netto mehr am Konto haben. Ausgebaut wird die Negativsteuer für Geringverdiener. Erstmals im kommenden Jahr können Pensionisten die Negativsteuer geltend machen, bis zu 55 Euro sind es für das abgelaufene Jahr 2015. Erhöht wird der Kinderfreibetrag - und zwar von 220 auf 400 Euro jährlich pro Kind.

Teurer wird es dafür für jene, die Dividenden auf Aktien kassieren, Immobilien erben oder Tierfutter kaufen. Für viele Konsumenten unmittelbar spürbar werden höhere Mehrwertsteuern - etwa auf lebende Tiere, Pflanzen, Tierfutter und auf Tickets für Museen, Theater und Zoos sowie auf Hotel-Übernachtungen (letztere ab April). Für all diese Produkte galt bisher der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von zehn Prozent - künftig werden es 13 Prozent sein. Die Kapitalertragsteuer für Dividenden steigt von 25 auf 27,5 Prozent (jene für Zinsen bleibt bei 25 Prozent).

Erben und Schenken von Immobilien in der Familie, also die unentgeltliche Weitergabe von Grund, Wohnungen oder Häusern, wird ab Anfang 2016 großteils steuerlich teurer. Details regelt eine Finanz-Verordnung zur Änderung der Grunderwerbsteuer (GrESt). Zudem steigt die Immo-Ertragsteuer für entgeltliche Deals von 25 auf 30 Prozent. Neuerungen gibt es auch für die Gebäude-Abschreibungsdauer.

Unternehmen (ab 15.000 Euro Jahresumsatz) müssen künftig eine Registrierkasse haben und für jeden Einkauf einen Beleg ausstellen - also auch für ein Eis oder ein Zuckerl im Geschäft. Die Kunden müssen diesen Beleg bis vor dem Geschäftseingang aufbewahren, könnten sie dort doch von der Finanz abgefragt werden. Strafen für Kunden, die keinen Beleg haben, sind aber nicht vorgesehen. In den ersten drei Monaten 2016 wollen die Finanzbehörden noch Gnade vor Recht ergehen lassen: Fehlt die Registrierkasse, wird der Unternehmer noch nicht gestraft, sondern beraten. Im zweiten Quartal muss der Betrieb dann gute Gründe für das Fehlen nennen. Erst danach werden fehlende Registrierkassen mit Strafen bis zu 5.000 Euro geahndet. Ausgenommen von der Pflicht sind Geschäfte im Freien ("Kalte-Hände-Regelung"), etwa Fiaker- oder Schlittenfahrten oder Maronibrater.

jul/spu

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