18.03.2015 14:13:00
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Steuerreform - s-Bausparkasse: Grunderwerbsteuer teurer als gedacht
"Ein durchschnittliches Einfamilienhaus kostet heute 250.000 bis 300.000 Euro - ohne Luxus - und in diesem Bereich greift der Fiskus zu", argumentierte Schmidinger. Die Umstellung der Steuerbemessungsgrundlage vom weitaus billigeren Einheitswert aus den 70er-Jahren auf den tatsächlichen Verkehrswert (Marktwert) einer Immobilie soll laut Regierung 35 Mio. Euro pro Jahr einspielen. Dieser angegebene Wert sei "weit untertrieben", so Schmidinger. "Ich nehme an, dass 85 Prozent der Fälle mehr Steuern bezahlen werden."
Zu der höheren Steuerbelastung beim Erben und Schenken addieren sich künftig die Kosten für die Feststellung des Verkehrswertes, die Schmidinger auf 800 bis 1.200 Euro je Fall schätzt. Denn dafür werde ein gerichtlich beeideter Sachverständiger beigezogen werden müssen. Der Immo-Spiegel der Wirtschaftskammer Österreich könne beispielsweise nicht dafür verwendet werden, da er zu unpräzise sei.
Der genaue Zeitpunkt, ab wann es wirklich teurer wird, ist noch nicht ganz klar. Schmidinger hält drei Szenarien bereit: Die Neuregelung gilt - wie das Gros der Steuerreform - für alle Schenkungs- und Erbschaftsfälle ab dem 1. Jänner 2016 oder bereits ab Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt, also voraussichtlich Juni oder Juli 2015, ober aber sogar rückwirkend per 15. März (dem Datum der Verkündung). Durch die sofortige Gültigkeit könnte der Staat sofort Geld eintreiben und Vorzieheffekte beim Vererben und Schenken vermeiden.
Die Grunderwerbsteuer beträgt im Allgemeinen 3,5 Prozent der Bemessungsgrundlage. Beim Erben und Schenken von Immobilien im Familienverband war bisher ein ermäßigter Grunderwerbsteuersatz von 2 Prozent auf den dreifachen Einheitswert aus den 70er-Jahren fällig. Die angekündigte Steuerreform sieht zwar gestaffelte - und damit zum Teil auch geringere - Steuersätze vor, allerdings wird für die Steuerberechnung künftig der aktuelle Marktwert der Immobilie als Basis herangezogen.
Bis zu einem Immobilienwert von 250.000 Euro sind laut Neuregelung 0,5 Prozent (statt bisher 2 Prozent) Grunderwerbsteuer fällig, bis zu 400.000 Euro 2 Prozent und über 400.000 Euro 3,5 Prozent.
Ab einem Marktwert der Immobilie über 400.000 Euro erhöht sich der Steuersatz also von derzeit 2 auf dann 3,5 Prozent. Wegen der höheren Berechnungsbasis verteuert sich das Erben und Schenken aber bereits unter dieser Schwelle. Nur in manchen Fällen wird es billiger - nämlich wenn die bisher zu zahlenden 2 Prozent vom dreifachen Einheitswert weniger ausmachen als die neuen 0,5 Prozent vom Verkehrswert bis 250.000 Euro.
(Schluss) kre/has
WEB http://www.sbausparkasse.at
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