Inklusive Konteneinsicht 30.06.2015 16:44:00

Steuerreform im Finanzausschuss beschlossen

Die Grünen stimmten bei der Lockerung des Bankgeheimnisses mit und bescherten der Koalition damit die für diesen Punkt notwendige Zweidrittel-Mehrheit. Bei der Erhöhung der KESt gab es noch keine Zustimmung der Grünen, eine solche ist aber bei der Endabstimmung um Plenum noch möglich.

Das Gesetzespaket zur Steuerreform wurde mit den Stimmen von SPÖ und ÖVP beschlossen. Die Reform bringt eine Entlastung der Lohn- und Einkommenssteuerpflichtigen in Höhe von 5,2 Mrd. Euro pro Jahr. Für Niedrigverdiener wird die Negativsteuer erhöht, Pensionisten kommen erstmals in den Genuss dieser Möglichkeit. Die Kosten sollen über Steuererhöhungen, Sparmaßnahmen, Betrugsbekämpfung und eine "Selbstfinanzierung" hereingebracht werden.

Bis vor knapp zwei Wochen am seidenen Faden hing die De-facto-Abschaffung des Bankgeheimnisses (als eine der Maßnahmen gegen Steuerbetrug): Denn für einen Parlaments-Beschluss ist hier eine Zwei-Drittel-Mehrheit erforderlich, die Koalitionsparteien SPÖ und ÖVP brauchen daher die Zustimmung der Grünen.

Die Einigung mit der Oppositionspartei in diesem Punkt war am Donnerstag vor zwei Wochen zustande gekommen: So kommt es nun doch zu der von den Grünen geforderten Genehmigung der Konten-Öffnung durch einen Richter am Bundesfinanzgericht. Im Begutachtungsentwurf war hingegen zuvor lediglich ein Vier-Augen-Prinzip und die Einbeziehung eines Rechtsschutzbeauftragten vorgesehen. Eine weitere Neuerung war, dass auch bei Fällen bis zu 100.000 Euro dieser neue Instanzenzug angewendet wird, also auch in kleineren Causen eine richterliche Genehmigung nötig ist.

Noch keine Zustimmung der Grünen gab es am Dienstag im Finanzausschuss zu der von der Regierung geplanten Erhöhung der Kapitalertragssteuer auf Dividenden von 25 auf 27,5 Prozent. Auch hier benötigt die Regierung die Zustimmung einer Oppositionspartei, da es sich um eine Verfassungsbestimmung handelt.

Grundsätzlich ist auch in diesem Punkt eine Zustimmung der Grünen möglich, wie Abgeordneter Bruno Rossmann am Dienstag gegenüber der APA sagte. Die Grünen fordern aber im Rahmen des Paketes auch eine gesetzliche Regelung, um jene Steuerhinterzieher zu erreichen, die im Jahr 2012 heimlich ihr Vermögen aus der Schweiz bzw. Liechtenstein nach Österreich transferiert hatten, um ihr Geld vor Inkrafttreten der entsprechenden Steuer-Abkommen vor der Finanz in Sicherheit zu bringen.

Dazu ist ein - rückwirkendes - Kapitalzuflussgesetz in Planung, die entsprechenden Verhandlungen zwischen den Grünen und den Regierungsfraktionen sind laut Rossmann bereits quasi abgeschlossen, es fehlt aber noch an einem ausgearbeiteten Gesetzestext. Dieser soll am Mittwoch formuliert und am Freitag verhandelt werden und dann festschreiben, dass die Banken der Finanz jeden größeren Betrag (über 50.000 Euro) melden müssen, der in der Zeit zwischen der Unterzeichnung und dem Inkrafttreten der Abkommen getätigt worden sind (zwischen April 2012 und Jahresanfang 2013). Den Betroffenen sollen laut Rossmann aber auch Anreize geboten werden, von einer freiwilligen Nachbesteuerung Gebrauch zu machen.

Technisch soll das Kapitalzuflussgesetz mittels Abänderungsantrag beschlossen werden. Sofern der Text dann den Vorstellungen der Grünen entspricht, werde man auch der KESt-Erhöhung in dritter Lesung dann die Zustimmung geben, gab Rossmann zu verstehen.

(Schluss) hac/ham

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