09.02.2015 12:18:00

SVA verlangt bei Steuerreform Gleichbehandlung von Selbstständigen

Die Sozialversicherungsanstalt der Gewerblichen Wirtschaft (SVA) verlangt im Zuge der Steuerreform eine Gleichbehandlung von unselbstständigen und selbstständigen Arbeitnehmern. "Wir wollen keine Privilegien, aber auch keine Diskriminierungen", sagte am Montag Christoph Leitl in seiner Funktion als SVA-Obmann. So forderte er etwa eine Angeleichung der Geringfügigkeitsgrenzen.

Leitl ist auch Obmann des ÖVP-Wirtschaftsbundes und als solcher derzeit im Wirtschaftskammer-Wahlkampf. Selbstständige würden im Vergleich zu unselbstständig Erwerbstätigen nach wie vor benachteiligt, so der SVA-Obmann auf einer Pressekonferenz. Dass es im Zuge der Steuerreform zu einer Entlastung der Niedrigverdiener kommen soll, begrüßt Leitl, aber: Man solle nicht von niedrigverdienenden Arbeitnehmern alleine reden, sondern "von Niedrigverdienern insgesamt", so seine Forderung.

Als Wunsch hat die SVA etwa, die Mindestbeitragsgrundlagen anzupassen. Leitl verwies darauf, dass bei Unselbstständigen die Geringfügigkeitsgrenze bei etwa 400 Euro brutto pro Monat liegt, hier sollte es eine einheitliche Untergrenze geben. Die SVA schlägt vor, die Mindestbeitragsgrundlage in der Krankenversicherung für Selbstständige von derzeit 724 Euro etwa auf 500 Euro abzusenken - und gleichzeitig die Geringfügigkeitsgrenze der Arbeitnehmer auf ebenso 500 Euro anzuheben, wie es in den Presseunterlagen hieß. Die Finanzierung könne aus eigenen Mitteln der Krankenversicherung erfolgen. Alternativ könnte man einen Beitragszuschuss zur Sozialversicherung für Selbstständige einführen, so der SVA-Vorschlag.

Außerdem will die SVA künftig die rückwirkende Auszahlung des Krankengeldes ab dem 1. Tag erreichen (bei langer, über 42 Tage andauernder Krankheit) , wie der stellvertretende SVA-Obmann Alexander Herzog ausführte. Damit sollen Selbstständige nicht nur Krankengeld ab dem 43. Tag, sondern ab dem ersten Tag rückwirkend ausbezahlt bekommen. Obmann-Stellvertreter Wilhelm Turecek forderte, die Abschaffung der Beitragspflicht für (nach dem Erreichen des Pensionsalters weiterhin) erwerbstätige Pensionisten.

Die Kosten für die SVA-Forderungen bezifferte Leitl mit etwa 70 bis 80 Mio. Euro. Bei einem angepeilten Volumen der Steuerreform von fünf Mrd. Euro ergebe es sich von selbst, "das das gestemmt werden könnte", meinte er.

(Schluss) hac/has

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