07.07.2015 12:09:00
|
Steuerreform - Entlastung von fünf Milliarden Euro
LOHNSTEUERTARIFE
Statt bisher drei gibt es künftig sechs Lohnsteuerstufen. Die Steuerfreigrenze bliebt bei 11.000 Euro zu versteuerndem Jahreseinkommen. Für Einkommensteile zwischen 11.000 und 18.000 Euro gilt ein Eingangssteuersatz von 25 Prozent (derzeit 36,5) . Die nächste Stufe gilt bis 31.000 Euro, hier sind 35 Prozent fällig. Die dritte Stufe (31.000 bis 60.000 Euro) wird mit 42 Prozent besteuert, die vierte Stufe (bis 90.000) mit 48 Prozent. Für Teile darüber gilt ein Satz von 50 Prozent. Ab einer Mio. Euro Jahresverdienst steigt der Spitzensteuersatz auf 55 Prozent, diese Abgabe wird allerdings auf fünf Jahre begrenzt eingeführt. Für ein Monatsbrutto von 2.100 Euro soll ein jährliches Plus von 900 Euro herausschauen. Diese Entlastung kostet 4,9 Mrd. Euro.
Die Höchstbeitragsgrundlage zur Sozialversicherung wird außertourlich um etwa 100 Euro angehoben.
NEGATIVSTEUER
Für all jene, die unter der Steuerfreigrenze verdienen, wird die Negativsteuer von derzeit 110 auf maximal 400 Euro ausgeweitet, Kleinpensionisten kommen erstmals in den Genuss einer Steuergutschrift von maximal 110 Euro. Teile dieser Erhöhung werden nicht erst 2016, sondern schon 2015 zur Anwendung kommen.
FAMILIEN
Für Familien wird der Kinderfreibetrag von 220 auf 400 Euro aufgestockt. Das kostet 100 Mio. Euro.
WIRTSCHAFT
Für die Wirtschaft gibt es ein Paket, das im ersten Jahr 100, ab dem zweiten dann 200 Mio. Euro schwer ist - diese sollen etwa in die Ausweitung der steuerlichen Begünstigung der Mitarbeiterbeteiligung oder ein Finanzierungspaket für kleine und mittlere Unternehmen fließen.
SELBSTFINANZIERUNG
Durch die konjunkturbelebenden Effekte der Steuerreform soll diese sich zum Teil selbst finanzieren. Die Regierung rechnet hier mit Mehreinnahmen von etwa 850 Mio. Euro.
BEKÄMPFUNG VON STEUER- UND SOZIALBETRUG
Der größte Brocken der Finanzierung soll aus dem Bereich der Betrugsbekämpfung hereinkommen. Die Regierung erwartet sich 900 Mio. Euro durch die Einführung der Registrierkassenpflicht - in Kombination mit einer Belegpflicht. Die Verpflichtung zur Verwendung eines elektronischen Aufzeichnungssystems besteht und einem Jahresumsatz von 15.000 Euro und wenn mindestens die Hälfte davon (7.500 Euro) Barumsätze sind. Eine Ausnahme gibt es für Firmen, die ihre Umsätze auf öffentlichen Plätzen machen, wie etwa Maronibrater, Marktstände oder Fiaker. Für solche Betriebe gilt die sogenannte "kalte Händeregelung" (Losungsermittlung mittels Kassasturz) bis zu einem Jahresumsatz von 30.000 Euro.
Weitere 700 Mio. Euro soll die De-facto-Abschaffung des Bankgeheimnisses und die Einführung eines zentralen Kontenregisters, in dem alle heimischen 20 Millionen Bankkonten - vom Girokonto bis zum Sparbuch - gelistet werden, einbringen. Für diese Änderungen braucht es eine Zwei-Drittel-Mehrheit, die mit den Stimmen der Grünen erreicht wird. Für ihre Zustimmung haben die Grünen im Vorfeld durchgesetzt, dass die Einschau in ein Konto nur mit der Genehmigung eines Richter am Bundesfinanzgericht möglich ist.
Weitere 200 Mio. Euro soll die Bekämpfung von Sozialbetrug bringen, 100 Mio. Euro werden im Bereich Mehrwert- und Mineralölsteuerbetrug erwartet.
EINSPARUNGEN BEI FÖRDERUNGEN UND VERWALTUNG
Dieser Punkt ist noch recht unkonkret, hier sollen v.a. Förderungen durchforstet werden. Ein Drittel des Volumens soll die Bundesländer betreffen, zwei Drittel den Bund. Die Einnahmen daraus sollen sich auf 1,1 Mrd. Euro belaufen.
STREICHUNG VON STEUERAUSNAHMEN
Diese Maßnahme soll 900 Mio. Euro einbringen. Die Anhebung bei einigen derzeit begünstigten Mehrwertsteuersätzen von derzeit zehn auf 13 Prozent (u.a. Hotelübernachtungen, Tierfutter, Museum- und Theaterkarten oder Blumen) soll 26 Mio. Euro in die Staatskassen spülen. Die Höherbesteuerung von privat genutzten Dienstwagen soll 15 Mio. bringen, der Rest soll sich aufteilen auf das Auslaufen der Absetzmöglichkeiten bei Wohnraumbeschaffung und die Reduzierung des Abschreibungssatzes von gewerblichen Immobilien.
VERMÖGENSBEZOGENE STEUERN
Vermögensbezogene Steuern sollen insgesamt etwa 350 Mio. Euro einbringen. Gefallen ist hier der SPÖ-Wunsch nach Wiedereinführung von Vermögens- sowie Erbschafts- und Schenkungssteuern. Stattdessen wird die Kapitalertragssteuer (KESt) auf Dividenden erhöht, die derzeit bei 25 Prozent liegt - und zwar auf 27,5 Prozent. Auch bei diesem Punkt sorgen die Grünen für die Nötige Zwei-Drittel-Mehrheit. Im Gegenzug haben sie eine Regelung ausverhandelt, um jene Steuerhinterzieher (Abschleicher) zu erreichen, die 2012/2013 heimlich ihr Vermögen aus der Schweiz bzw. Liechtenstein nach Österreich zurück transferiert hatten, um ihr Geld vor Inkrafttreten der Steuerabkommen mit diesen Ländern vor der Finanz in Sicherheit zu bringen. Mit einem rückwirkenden Kapitalzuflussgesetz müssen Banken der Finanz jeden Betrag über 50.000 Euro melden, der vor Inkrafttreten der Abkommen (2012 und 2013) getätigt worden sind. Den Betroffenen wird allerdings die Möglichkeit einer anonymen Einmalzahlung oder einer Selbstanzeige gegeben.
Gleichzeitig steigt der Spitzensteuersatz auf 55 Prozent. Nicht angetastet werden soll aber die Kapitalertragssteuer auf Sparbuch-Zinsen. Angehoben werden sollen auch die Immobilien-Ertragssteuer - von 25 auf 30 Prozent.
Auch bei der Grunderwerbssteuer gibt es eine Anhebung - die auch das Erben und Schenken von Immobilien verteuern wird. Künftig soll die Steuer auch bei der Weitergabe innerhalb der Familie nach dem Verkehrswert und nicht nach dem günstigeren dreifachen Einheitswert der Immobilie berechnet werden. Erben von kleineren Immobilien sollen dennoch besser aussteigen: Der derzeit für Familien geltenden Steuersatzes wird von zwei auf 0,5 Prozent für Vermögensteile unter 250.000 Euro gesenkt. Für Werte zwischen 250.000 und 400.000 Euro wird es einen Steuersatz von zwei Prozent geben, alles über 400.000 Euro wird künftig mit 3,5 Prozent besteuert. Für Unternehmensübertragungen gibt es einen Freibetrag von 900.000 Euro. Gleichzeitig wird der Steuersatz mit 0,5 Prozent gedeckelt. Die Steuer soll insgesamt 35 Mio. Euro einbringen und für die kommunale Infrastruktur zweckgebunden sein.
(Schluss) pm/mk/pel
![](https://images.finanzen.at/images/unsortiert/wertpapierdepot-absichern-aktienchart-boerse-750493204-260.jpg)
Wenn Sie mehr über das Thema Aktien erfahren wollen, finden Sie in unserem Ratgeber viele interessante Artikel dazu!
Jetzt informieren!