13.03.2015 14:55:00
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Steuerreform - EY: Höherer Spitzensteuersatz optisch eine Katastrophe
Sehr "spannend" ist aus Sicht von Rief die geplante Spaltung der Kapitalertragssteuer in zwei Sätze - einen für Sparbücher, den anderen für Firmenausschüttungen (Dividenden). Im Haus gebe es eine intensive Diskussion, ob dies vor dem Verfassungsgerichtshof halten würde, denn das Gesetz sehe einen einheitlichen Satz vor. Andererseits habe es bei der Einführung nur eine KESt für Sparbücher gegeben und später eine Zeit lang schon unterschiedliche Sätze für Sparbuch und Unternehmenserträge. Rief erwartet jedenfalls für heuer Vorzieheffekte, weil manche Firmen heuer noch zum niedrigeren Satz Gewinne ausschütten dürften. Das werde zu einer Verschlechterung der Kapitalstruktur führen. Immerhin könnte sich das für das Budget 2015 positiv auswirken.
Spannend werde auch noch die Frage, wie man die gespaltene KESt vor den Verfassungsgerichtshof bringen kann, da es dazu keine Bescheide gibt. Das Verfahren werde wohl so lange dauern, dass sich eine Entscheidung vor dem nächsten Wahltermin nicht mehr ausgeht.
Auch die Anhebung der Grunderwerbssteuer bei Schenkungen (und Erbschaften) werde zu einem Vorzieheffekt führen, erwartet Rief. Problematisch sei die Vorgabe, künftig auf den Verkehrswert abzustellen - denn dieser müsse dann in jedem einzelnen Fall erhoben werden. "Wer macht das, wie soll das Finanzamt wissen, ob der Wert stimmt?" fragt Rief.
Insgesamt sei die Steuerreform zwar eine große Tarifreform, "ein ganz großer Wurf ist es nicht", schätzt Rief.
(Schluss) tsk/itz

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