Neue Regelung 16.06.2015 16:24:00

Banken sollen gesamte Einlagensicherung selber zahlen

Allerdings müssen die Banken selbst dafür aufkommen, der Bund zieht sich zurück, geht aus dem aktuellen Vortrag an den Ministerrat hervor. Für die garantierten Summen ab 50.000 Euro gibt es derzeit noch öffentliche Mittel.

Die Sparer sollen ihr Geld zudem früher bekommen. Bis 2024 soll die Auszahlungsfrist dem Regierungsvorschlag zufolge von derzeit höchstens 30 Arbeitstagen schrittweise auf maximal 7 Arbeitstage deutlich verkürzt werden. Für die Auszahlung soll der Einleger künftig keinen Antrag mehr stellen müssen.

Alle Kreditinstitute, die Einlagen entgegennehmen, müssen einer Sicherungseinrichtung angehören. Ab 1. Jänner 2019 soll eine bei der Wirtschaftskammer Österreich eingerichtete "einheitliche Sicherungseinrichtung" für die Entschädigung der Einleger und Anleger bei heimischen Kreditinstituten im Sicherungsfall zuständig sein. Zusätzlich können sogenannte "Institutsbezogene Sicherungssysteme" (IPS) von der Finanzmarktaufsicht (FMA) als Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungssystem anerkannt werden, heißt es in dem Vortrag an den Ministerrat weiters. Im Übergangszeitraum werde die bisherige Organisationsstruktur der Sicherungseinrichtungen auf Fachverbandsebene beibehalten.

Die finanzielle Ausstattung der Sicherungseinrichtungen und die gesamthafte Bedeckung von Ansprüchen soll verbessert werden. Die Sicherungseinrichtungen müssen einen Einlagensicherungsfonds aufbauen, der aus jährlichen Beiträgen der Banken dotiert wird. Im Sanierungsfall können zudem Sonderbeiträge von Mitgliedsinstituten erhoben und Kreditverpflichtungen durch die Sicherungseinrichtungen eingegangen werden. Sofern eine Sicherungseinrichtung an die eigene Leistungsgrenze stößt, müssen die anderen Sicherungseinrichtungen Geld zur Verfügung stellen. Bei größeren Sicherungsfällen soll laut Regierung das Bankensanierungs- und -abwicklungsgesetz (BaSAG) zur Anwendung kommen - in diesen Fällen wäre keine Auszahlung von Einlagen erforderlich, heißt es im Vortrag.

Die Finanzierungsstruktur der Einlagensicherung soll also geändert werden. Ansprüche aus Sicherungsfällen sollen nunmehr von den Sicherungseinrichtungen und deren Mitgliedsinstituten befriedigt werden - Beiträge aus öffentlichen Mitteln, also Steuergeldern, "sollen vermieden werden".

Weiters soll die Rolle der FMA gestärkt werden. Geht es nach dem Wunsch der Regierung, erhält sie künftig Aufsichtszuständigkeiten, also Überwachungskompetenzen und Maßnahmenbefugnisse, bezüglich der Sicherungseinrichtungen und ist für die allfällige Anerkennung von Institutsbezogenen Sicherungssystemen zuständig.

Derzeit ist die Einlagensicherung im Bankwesengesetz (? 93 BWG) geregelt. Die Regierung strebt ein eigenes Bundesgesetz über die Einlagensicherung und Anlegerentschädigung bei Kreditinstituten an, um eine entsprechenden EU-Richtlinie umzusetzen. In dem neuen Gesetz sollen die Einlagensicherung und die Anlegerentschädigung getrennt behandelt werden. Der entsprechende Parlamentsbeschluss steht noch aus.

(Schluss) kre/gru

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