27.02.2015 11:12:00

Registrierkassenpflicht soll Bargeschäfte transparent machen

Die Regierung will einen Teil der Steuerreform durch die Bekämpfung von Steuerhinterziehung finanzieren. Dem Vernehmen nach soll auch die Registrierkassenpflicht Teil des Paketes sein. Das Konzept dazu hat die Steuerreformkommission der Regierung bereits im Dezember im Detail vorgelegt: Demnach sollen Registrierkassen mittels "Digitaler Signatur" gegen Manipulation gesichert werden.

Derzeit bleibt es den Unternehmen weitgehend selbst überlassen, wie sie ihre Bargeldgeschäfte erfassen - selbst Stricherllisten sind zulässig. Außerdem müssen Unternehmen mit weniger als 150.000 Euro Jahresumsatz laut "Barbewegungsverordnung" überhaupt keine Einzelaufzeichnungen durchführen. Dies betrifft rund drei Viertel aller Betriebe. Sie können ihre Einnahmen per täglichem "Kassasturz" ermitteln. Ob tatsächlich alle Geschäfte erfasst und korrekt versteuert wurden, ist für die Finanzbehörden damit nur schwer zu kontrollieren, zumal auch elektronische Registrierkassen manipuliert werden können.

Die SPÖ drängt daher bei der Steuerreform auf eine Beleg- und Registrierkassenpflicht und will die Kassensysteme durch eine digitale Signatur manipulationssicher machen. Als Vorbild dient das von der deutschen Physikalisch-Technischen Bundesanstalt entwickelte INSIKA-System ("Integrierte Sicherheitslösung für messwertverarbeitende Kassensysteme").

Kern dieses Systems ist eine Smartcard (Chipkarte), die sämtliche in der Kasse gespeicherten Umsätze mit einer "Digitalen Signatur" (einer Art elektronischem Fingerabdruck) codiert, mit einer fortlaufenden Nummer versieht und so gegen unbemerkte Manipulation schützt. Auf der Karte selbst wird die Summe der Gesamtumsätze gespeichert. Mit dem "digitalen Fingerabdruck" versehen und nummeriert werden auch die Kassenbelege. Die Finanzbehörden können dann mit dem öffentlichen Prüfschlüssel der Signatur überprüfen, ob die Kassendaten und die Angaben auf den Kassenbons korrekt und vollständig sind.

Weil der Chip in vorhandene elektronische Registrierkassen eingebaut bzw. per Kartenlesegerät verbunden werden kann, halten sich die Anschaffungskosten nach Angaben der Entwickler in Grenzen. Im Expertenbericht der Regierung ist von einmalig 30 bis 50 Euro die Rede. Außerdem verweist das Finanzministerium in dem Bericht darauf, dass die Unternehmen mit diesem System "erstmals sofort den Nachweis für die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung" erbringen könnten. Als Einnahmenpotenzial werden "bis zu 1 Mrd. Euro" genannt. Von der Wirtschaftskammer wird die Registrierkassenpflicht vehement bekämpft.

(Grafik 0256-15) (Schluss) has/mk

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