29.01.2014 08:38:00

Steuern: Regierung kommt Kritikern entgegen

Die Regierung beschließt am Mittwoch ihr Steuerpaket und kommt den internen Kritikern entgegen. Wie Finanzminister Michael Spindelegger (ÖVP) vor dem Ministerrat sagte, bleibt der reduzierte Steuersatz für Firmengründer erhalten. Beibehalten wird auch die begünstigte Besteuerung von Kündigungsentschädigungen. Weitere Änderungen im Parlament sind laut Spindelegger möglich, wenn die Zahlen stimmen.

Das Steuerpaket soll bis 2018 gut 5,5 Mrd. Euro in die Staatskasse spülen, ein gutes Drittel davon fließt an Länder und Gemeinden. Größte Brocken sind höhere Steuern auf Zigaretten und Alkohol sowie die Anhebung der motorbezogenen Versicherungssteuer und der Normverbrauchsabgabe. Die Gruppenbesteuerung für international tätige Konzerne wird eingeschränkt, die Verschiebung von Gewinnen in Steueroasen erschwert.

Entschärft hat die Koalition noch zwei von Wirtschaft bzw. Arbeitnehmervertretern massiv kritisierte Punkte: So wird die höhere Besteuerung von Kündigungsentschädigungen doch nicht wie ursprünglich geplant kommen. Stattdessen wird ein Deckel eingezogen, bis zu dem es weiterhin eine steuerliche Begünstigung gibt. Und auch bei der "GmbH Light", die im Vorjahr geschaffen wurde, um Unternehmensgründungen zu erleichtern, gab es ein Entgegenkommen.

Wie Spindelegger vor der Regierungssitzung sagte, wird es für Firmengründer weiterhin nicht nur ein reduziertes Mindestkapital geben, sondern auch eine reduzierte Körperschaftssteuer. Letzteres hatte im ersten Entwurf des Abgabenänderungsgesetzes noch gefehlt. Steuerschonende Umgründungen bestehender Firmen will man aber weiterhin unterbinden.

Was weitere Entschärfungen angeht, spielte Spindelegger den Ball an die Sozialpartner weiter und betonte, dass auch im Parlament noch Änderungen möglich seien, sofern die zusätzlichen Einnahmen damit nicht gefährdet werden. Bisher hätten sich die Sozialpartner diesbezüglich aber nicht einigen können. "Ich bin gesprächsbereit, aber die Zahlen müssen stimmen", so der Finanzminister.

Keine Änderung gibt es beim Gewinnfreibetrag für gut verdienende Selbstständige. Allerdings verwies Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner (ÖVP) darauf, dass die Einschränkung ohnehin nur befristet für die Jahre 2014 bis 2016 geplant ist. Für diese Jahre gilt, dass der Freibetrag ab 30.000 Euro Jahresgewinn nur für reale Investitionen gewährt wird. Das steuerbegünstigte Wertpapiersparen wird erst ab 2017 wieder möglich sein.

(Schluss) has/ham/jul

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