12.03.2015 14:01:00

Steuern: Reform Anfang 2016, Spitzensteuersatz steigt

Die Verhandlungen zur Steuerreform stehen vor dem Abschluss. Donnerstagabend werden SPÖ und ÖVP unter Führung von Bundeskanzler Werner Faymann (SPÖ) und Vizekanzler Reinhold Mitterlehner (ÖVP) zum letzten Mal zusammentreten, danach die Einigung verkünden. Wie der APA aus beiden Parteien bestätigt wurde, dürfte der Großteil der Entlastung in die Tarifreform fließen. In Kraft treten wird sie 2016.

Die Reform wird per 1. Jänner 2016 in Kraft treten. Der ursprüngliche Wunsch der SPÖ, Teile schon früher umzusetzen, ist ebenso vom Tisch wie die von der ÖVP gewünschten zusätzlichen Etappen. Das Paket wird nach jetzigem Stand fünf Mrd. Euro schwer sein, 4,9 Mrd. davon sollen in die Tarifreform fließen, die restlichen 100 Mio. Euro für Familien bereitgestellt werden.

TARIFREFORM:

Prinzipielle Einigkeit zwischen SPÖ und ÖVP herrscht über die Tarifreform. Das Credo: Die kleinen Einkommensbezieher sollen entlastet werden. Fix ist, dass der Eingangssteuersatz (von derzeit 36,5) auf 25 Prozent gesenkt wird. Laut der APA vorliegenden Informationen soll es sechs Tarifstufen geben. Für ein Monatsbrutto von 2.100 Euro soll ein jährliches Plus von 900 Euro herausschauen.

Für Einkommensteile zwischen 11.000 und 18.000 Euro Jahresbrutto sind laut aktuellem Verhandlungsstand 25 Prozent Steuer im Gespräch, zwischen 18.000 und 31.000 Euro 35 Prozent. Die dritte Stufe (bis 60.000 Euro) soll mit 42 Prozent besteuert werden, die vierte Stufe (bis 90.000) mit 48 Prozent. Darüber werden 50 Prozent fällig. Ab einer Mio. Euro Jahresverdienst steigt der Spitzensteuersatz auf 55 Prozent. Änderungen im Verhandlungsfinale sind aber noch möglich, heißt es in Koalitionskreisen.

Als paktiert gilt auch die Ausweitung der Negativsteuer (Steuergutschrift) für Geringverdiener, deren Einkünfte unter der Steuerfreigrenze liegen. Gleiches soll auch für Kleinpensionisten kommen, realisiert werden soll dies über geringere Sozialversicherungsbeiträge. Zuletzt war hier von einer Größenordnung (pro Jahr) von 400 Euro für Geringverdiener und 110 Euro für Pensionisten die Rede.

GEGENFINANZIERUNG:

Steuerbetrug:

Ein großer Brocken soll über Betrugsbekämpfung hereingespielt werden, die Rede ist von ein bis zwei Mrd. Euro. Fix dürfte die von der SPÖ geforderte Einführung einer Registrierkassenpflicht sein, gegen die sich vor allem der ÖVP-Wirtschaftsbund sträubt. Obmann Christoph Leitl sprach sich auch am Donnerstag noch strikt dagegen aus: "Ich kämpfe bis zur letzten Patrone gegen so einen Unsinn an", sagte er in der "Tiroler Tageszeitung". In Kombination mit den Registrierkassen ist auch eine Belegpflicht angedacht. Laut Verhandlerkreisen ist bei diesem Thema das letzt Wort noch nicht gesprochen, hier soll bis zuletzt gefeilt werden. Hohe Erwartungen gibt es offenbar auch bei der Bekämpfung von Sozialbetrug, etwa wenn Unternehmen Mitarbeiter nicht ordnungsgemäß anmelden.

Mehrwertsteuer-Ausnahmen:

Geplant ist die Anhebung einiger ermäßigter Mehrwertsteuersätze von zehn auf 13 Prozent. Nicht betroffen sein sollen jedenfalls Steuern auf Medikamente, Lebensmittel oder Mieten. Insgesamt soll die Streichung von Ausnahmen - etwa auch bei Unternehmenssteuern - laut Verhandlerkreisen "weit über 400 Mio." bringen.

"Vermögensbezogene" Steuern:

Gefallen ist der ursprüngliche SPÖ-Wunsch nach Wiedereinführung der Vermögens- sowie der Erbschafts- und Schenkungssteuer ("Millionärssteuer"). Stattdessen dürften Vermögenszuwachssteuern angehoben werden. So soll etwa die Kapitalertragssteuer (KESt.) auf Dividenden erhöht werden, die derzeit bei 25 Prozent liegt. Steigt der Spitzensteuersatz auf 55 Prozent, könnte sie auf 27,5 Prozent steigen. Pro Prozentpunkt dürfte das in etwas 60 Mio. Euro bringen. Nicht angetastet werden soll aber die Kapitalertragssteuer auf Sparbuch-Zinsen. Angehoben werden sollen laut Verhandlerkreisen auch die Immobilien-Ertragssteuer, derzeit sind Gewinne aus Immobiliengeschäften mit 25 Prozent besteuert.

Grunderwerbssteuer:

Steigen soll die Grunderwerbssteuer, was auch Erben und Schenken von Immobilien verteuern wird. Künftig soll die Steuer auch bei der Weitergabe innerhalb der Familie nach dem Verkehrswert und nicht nach dem günstigeren dreifachen Einheitswert der Immobilie berechnet werden. Dennoch sollen Erben von kleineren Immobilien besser aussteigen: Angedacht ist nämlich die Senkung des derzeit für Familien geltenden Steuersatzes von zwei auf 0,5 Prozent für Vermögensteile unter 150.000 Euro. Für Werte zwischen 150.000 und 300.000 Euro soll es einen höheren Steuersatz geben, alles über 300.000 Euro soll mit 3,5 Prozent besteuert werden.

(GRAFIK 0323-15) (Schluss) hac/has

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