13.03.2015 15:25:00
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Steuern: Raiffeisen will Bankgeheimnis bei Betriebsprüfungen erhalten
Natürlich gehörten steuerhinterziehende Firmen verfolgt, betonte Rehulka. Aber das geschehe bei begründeten Verdachtslagen ohnehin. "Wir verwehren uns gegen ein Zentralregister", so der Raiffeisen-Vertreter. In Deutschland zeige sich, dass nicht nur die Staatsanwaltschaft auf solch ein Register zugreife, sondern dass darin auch Sozialbehörden "herumschnüffeln". "Auch ein Unternehmen hat das Recht auf den Schutz seiner Interessen."
Es sei eine gute Lösung, die hierzulande (noch) angewendet werde - mit der Zusammenarbeit zwischen Staatsanwaltschaft und Banken, die "hervorragend funktioniert". Jederzeit würden die Banken nämlich Konten zur Prüfung öffnen, wenn es einen begründeten Verdacht gebe.
Die von der Bundesregierung erhofften Mehreinnahmen von 700 Mio. Euro durch das Aus des Bankgeheimnisses bei Betriebsprüfungen wollte Rehulka nicht kommentieren. Er verwies darauf, die endgültige Präsentation der Steuerreform abwarten zu wollen.
Der "Fachverband der Raiffeisenbanken" ist, wie es auf der Raiffeisen-Homepage heißt, als gesetzliche Interessenvertretung für die Koordination und Vertretung der Interessen der Raiffeisen Bankengruppe gegenüber den übrigen Bankensektoren der österreichischen Kreditwirtschaft und gegenüber nationalen und internationalen Behörden zuständig.
(Schluss) phs/tsk
WEB http://www.raiffeisen.at
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