17.03.2015 12:49:00

Gegenfinanzierung der Steuerreform durch Kampf gegen Betrug

Was die Gegenfinanzierung angeht, verspricht man sich 850 Millionen durch eine Selbstfinanzierung über höheren Konsum. 1,9 Milliarden sollen über die Bekämpfung von Steuer- und Sozialbetrug hereinkommen. Unter dieses Paket fallen eine Belegerteilungspflicht, eine Aufzeichnung der Barumsätze ab dem ersten Euro sowie die Registrierkassenpflicht für Betriebe ab einem Netto-Umsatz von 15.000 Euro.

Dabei ist jede Registrierkasse mit einer technischen Sicherheitslösung zu schützen. Die "Kalte-Hände-Regelung", die unter anderem Maronibrater befreit, soll mit 30.000 Euro Netto-Umsatz begrenzt werden. Mobile Gruppen wie Masseure, Friseure etc. können zwar händisch aufzeichnen, müssen die mobilen Umsätze aber im Nachhinein in der Registrierkasse am Betriebsort erfassen. Für die Anschaffung von Kassen wird eine Prämie von bis zu 200 Euro ausbezahlt. Zudem können die Aufwendungen steuerlich abgesetzt werden.

In Sachen Bankgeheimnis wird festgehalten, dass aus Anlass abgabenbehördlicher Prüfungen wie Betriebsprüfungen die Kontenverbindungen der Abgabenpflichtigen abgefragt werden können. Ein effizienter Vollzug dieser Maßnahme bedingte die Einführung z.B. eines zentralen Kontenregisters oder vergleichbarer Maßnahmen, heißt es in der Punktation.

Als Begleitmaßnahmen sollen die Banken befristet zur Mitteilung höherer Kapitalabflüsse verpflichtet werden. Die Mitteilung sollte jährlich im Nachhinein erfolgen und erstmals im Jahr 2016 für den Zeitraum 15.3.2015 bis 31.12.2015 gelten. Um einer etwaigen "Abschleicherproblematik" vorzubeugen, sollten Abfragemöglichkeiten vor dem Inkrafttreten des Gesetzes (z.B. 1.3.2015) vorgesehen werden.

Unter dem Punkt Bekämpfung von Sozialbetrug findet sich am Bau etwa ein Barzahlungsverbot im B2B (Business to Business)-Bereich. Verstärkte Kontrollen soll es im Rahmen des privaten Hausbaus geben. Bei Ärzten soll "Mystery Shopping" gegen Krankenstand-Missbrauch forciert werden. Mediziner sollen sanktioniert werden, wenn sie ihre Kontrollpflichten bei der E-Card nicht einhalten. Wieder vage wird es bei der Mindestsicherung., wo einzig steht, dass bei den Verhandlungen mit den Bundesländern auf eine bessere Ausgestaltung von Arbeitsanreizen zu achten sei.

Bei den Förderungen und in der Verwaltung soll 1,1 Milliarden an Einsparungen hereinkommen, aufgeteilt zwischen den Gebietskörperschaften nach dem Finanzausgleichsschlüssel. Vorgeschlagen werden "sinnvolle Einsparungen" bei den Förderungen sowie ein Kostendämpfungspfad in der Verwaltung. Die Umsetzung soll durch eine unabhängige Monitoringstelle geprüft werden. Alle sechs Monate soll ein Bericht dazu erscheinen.

Gleich 900 Millionen erwartet sich die Regierung durch Strukturmaßnahmen im Steuerrecht. Dazu zählt etwa die Anhebung der Mehrwertsteuer auf lebende Tiere, Pflanzen, Futtermittel, Bäder, Museen, Tiergärten oder Übernachtungen. Sonderausgaben vor allem für die Bereiche Wohnraumschaffung und Sanierung sowie für die Altersvorsorge können steuerlich nicht mehr geltend gemacht werden. Bestehende Verträge sind (bis maximal fünf Jahre) ausgenommen. Bei Gebäudeabschreibungen kommt nunmehr ein einheitlicher Abschreibungssatz von 2,5 Prozent (also Abschreibung über in Summe 40 Jahre) zur Anwendung. Bei der Privatnutzung von Dienstautos soll bei PKW mit einem CO2-Ausstoß von mehr als 120 g/km ein (erhöhter) Sachbezug von zwei Prozent der Anschaffungskosten zur Anwendung kommen.

Unter dem Titel "Solidaritätspaket" laufen die Erhöhungen bei Grunderwerbs-, Immobilienertrags- und Kapitalertragssteuer. Die Grunderwerbssteuer soll nunmehr auch beim Schenken und Erben innerhalb der Familie auf Basis von Verkehrswerten statt auf Basis des dreifachen Einheitswerts berechnet werden. Bei unentgeltlichen Weitergaben in der Landwirtschaft kommt weiter der einfache Einheitswert zur Anwendung. Bei Übertragung von Immobilien im Rahmen von Unternehmen soll der Freibetrag von 365.000 auf 900.000 Euro erhöht werden. Für Härtefälle insbesondere im Tourismusbereich sollen noch Lösungen erarbeitet werden. Sichergestellt werden soll von der Regierung, dass das Gesamtaufkommen durch die Neuregelung nicht sinkt.

Bei der Immo-Ertragssteuer wird der gegenwärtige Steuersatz von 25 Prozent auf 30 angehoben. Die Kapitalertragssteuer wiederum wird von 25 auf 27,5 Prozent erhöht. Ausgenommen werden sollen dabei Zinserträge aus Geldeinlagen, Sparbücher und Girokonten. Schließlich ist für kommendes Jahr noch eine außerordentliche Erhöhung der Höchstbeitragsgrundlage um 100 Euro geplant. Insgesamt soll dieses Solidaritätspaket rund 400 Millionen zur Gegenfinanzierung der Lohnsteuer-Entlastung beitragen.

(Schluss) bei/has

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