24.03.2015 13:34:00

ÖGB-Vorstand lobt Steuerreform per Resolution

Die Steuerreform-Pläne der Regierung haben nun auch offiziell des Sanktus des Gewerkschaftsbunds. Dieser verabschiedete in seiner Bundesvorstandssitzung am Dienstag eine Resolution, wonach man Hauptforderungen des ÖGB verwirklicht sehe. Zugleich gab es eine erneute strikte Absage an eine frühere Angleichung des Frauenpensionsalters an jenes der Männer.

"Wir sind nicht bereit, über ein vorzeitiges Anheben des Frauenpensionsalters zu reden", wurde ÖGB-Präsident Erich Foglar in einer Aussendung zitiert. Vielmehr müsse die Regierung endlich das Bonus-Malus-System umsetzen, kritisierte er eine "Blockadehaltung" der Wirtschaft. Generell hält die Gewerkschaft fest, dass es bei den Nachverhandlungen "zu keinen Angriffen auf Arbeit und Beschäftigung sowie auf das Gesundheits- und Pensionssystem oder das AMS kommen" dürfe.

In seiner mehrheitlich angenommenen Resolution verweist der ÖGB auf seine Kampagne "Lohnsteuer runter!", die von fast 900.000 Personen unterschrieben worden sei. Zentrale Forderungen, wie ein niedrigerer Einstiegssteuersatz oder eine höhere Negativsteuer würden mit den Regierungs-Plänen umgesetzt, heißt es. Auch die Absicht, eine automatische Arbeitnehmerveranlagung einzuführen, wird begrüßt, ebenso wie Maßnahmen für Familien und Pendler.

Als Erfolg verbucht es der Gewerkschaftsbund, dass man "höhere Steuern auf Urlaubs- und Weihnachtsgeld, Zulagen und Tagesdiäten erfolgreich verhindern" habe können, ebenso wie eine generelle Mehrwertsteuer-Erhöhung. Die - vornehmlich gegen Unternehmen - gerichteten Maßnahmen gegen Steuerbetrug werden ebenso begrüßt. Umgekehrt will der ÖGB in Sachen Sozialbetrug aber nichts von "Barrieren, die den Anspruchsberechtigten den Zugang zu notwendigen Leistungen des Sozialstaats verwehren" wissen.

Als immerhin "positiv" findet man im ÖGB, dass es "vereinzelte Maßnahmen" bei der Versteuerung auf Gewinn und Vermögen gibt. "Es ist aber bedauerlich, dass die Steuerreform nicht genutzt wurde, um die steuerliche Ungleichbehandlung von Einkünften aus Arbeit auf der einen Seite und leistungsfreiem Einkommen aus Kapital zu verringern", hält man dies für zu wenig weitgehend.

(Schluss) ks/mk

WEB http://www.oegb.at

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