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16.03.2015 08:58:00
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Steuerreform: Lockerung des Bankgeheimnisses "nicht nur für Betriebe"
Auf die Frage, ob die Kontoöffnung nur Unternehmen betreffe, sagte Vizekanzler Reinhold Mitterlehner (ÖVP) in der ORF-Pressestunde am
Sonntag: "Nicht nur für Betriebe, für alle Prüfverfahren". Kanzler
Werner Faymann (SPÖ) nannte als Beispiel gewerbliche Pfuscher, die
eine Garage umbauen. Mitterlehner verwies auf Online-Zimmervermittler wie Airbnb und
Co., ohne diese namentlich zu nennen: "Wenn zum Beispiel im
Tourismusbereich Personen ihre Wohnungen gegenseitig austauschen und
das gewerbsmäßig machen, dann wird genau in dem Fall wahrscheinlich
in das Konto hineingeschaut werden müssen", so Mitterlehner.
Ansonsten könne man den Fall nie beweisen.
Faymann sprach in diesem Zusammenhang erneut von der Notwendigkeit eines zentralen Kontoregisters. Dieses wäre "hilfreich", um wie auch schon in anderen Ländern bei Betriebsprüfungen ohne Gerichtsbeschluss in die Konten von Unternehmen Einsicht nehmen zu können. Mitterlehner verwies auf den Ministerratsvortrag am Dienstag, wo die Details dazu drinnen stehen sollen.
pro/ham
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