13.03.2015 15:32:00

Steuern: Kultur und Baden, Tiere und Futter, Holz und Blumen teurer

Die Erhöhung des ermäßigten Steuersatzes für etliche Waren und Dienstleistungen wird sich durchaus im Konsum-Alltag der Österreicher niederschlagen. So werden nicht nur Kino-, Theater- und Museumsbesuche teurer - so die Steuererhöhung an die Konsumenten weitergegeben wird -, auch der Blumenstrauß zum Muttertag oder die Holzpellets für wohlige Winterwärme werden künftig mit 13 Prozent besteuert.

Die Neuregelung bringt einen kleinen Systemshift insofern, als bisher weitläufig ausschließlich zwei Mehrwertsteuersätze bekannt waren: Der reguläre von 20 Prozent und der ermäßigte von zehn Prozent. Letzterer gilt für Warengruppen wie Lebensmittel, Bücher und Kulturveranstaltungen, aber auch Briefmarken, für die Eintrittspreise in Bäder und Thermen oder Campingplätze. Dass es noch einen zweiten ermäßigten Mehrwertsteuersatz, nämlich von 12 Prozent für den Ab-Hof-Verkauf von Wein, gab, war nicht vielen gewärtig.

Genau hier setzt die Regierung an, indem sie die Ab-Hof-Steuer um einen Prozentpunkt erhöht und zugleich auf zahlreiche Waren und Dienstleistungen anwendet, für die laut Umsatzsteuergesetz (Paragraf 10) bisher zehn Prozent fällig waren, wie aus einer der APA vorliegenden Aufstellung hervorgeht.

Und das heißt, dass einige Produkte und Vergnügungen ab 2016 teurer werden könnten. So werden für Hotel- und Pensionszimmer 13 Prozent Steuer fällig. Die Erhöhung für Kinotickets und Theateraufführungen ebenso wie für Museen hat bereits für harsche Kritik gesorgt.

Auch "Saatgut und Pflanzen" landen öfter im Einkaufskorb, als man meinen möchte, nicht nur angesichts des herrschenden Trends zum "Garteln". Und da "Blumen und Blüten" und "Blattwerk, Blätter, Zweige" und andere Pflanzenteile "zu Binde- und Zierzwecken" unter den neuen Mehrwertsteuersatz fallen, könnten Blumengrüße und der Adventkranz 2016 teurer werden.

Dass auch "Holz"-Preise künftig 13 Prozent Mehrwertsteuer inkludieren, mag auf den ersten Blick keine große Sache zu sein. Wer in den vergangenen Jahren in Hackschnitzel- oder Pelletsheizungen investiert hat, wird sich aber weniger freuen, denn diese Brennstoffe fallen ebenso darunter wie Holzbriketts und Sägespäne.

Die Preise für "lebende Tiere" und "Futtermittel" sind künftig ebenfalls zu 13 Prozent mehrwertsteuerpflichtig, was sich bei Tierfreunden aufs Börsel schlagen könnte. Und wer Tiere nur besuchen will, zahlt auf den Eintritt in den Tiergarten 13 Prozent. Weitere Fälle für den neuen Steuersatz werden der Besuch im (Frei- oder Hallen-)Bad, aber auch Leistungen von Jugendheimen (was auch etwa die Verköstigung in Lehrlings- oder die Unterbringung in Erholungsheimen betrifft).

(Schluss) ks

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