14.03.2015 12:02:00
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Steuern - Kapsch: "Wirklich Standortschädliche Ideen abgewendet"
Diese Relation wurde mit 5,2 Mrd. Euro, von denen 0,2 Mrd. für die Wirtschaft sind, nun deutlichst nicht erreicht. Die Unternehmen gehörten stärker entlastet, um Arbeitsplätze zu schaffen - denn mit steigender Arbeitslosigkeit würde das Gesamtsystem schließlich stets unter stärken Druck kommen und die Sozialabgaben, die jetzt mit mehr als 50 Prozent schon viel zu hoch seien, drohten weiter zu steigen. Kapsch hoffte auch von daher im APA-Gespräch auf die in den Raum gestellte Entlastung der Lohnnebenkosten ab 2017.
"Was uns weh tut ist die Erhöhung der Höchstbemessungsgrundlage", sagte Kapsch. Dadurch gehe die Hälfte dessen, was zuletzt "geholt" worden war an Senkung der Lohnnebenkosten an den Insolvenzausgleichsfonds und die AUVA wieder verloren. "Die AK freut sich aber bestimmt, wenn ihre Beiträge steigen", kritisierte Kapsch.
Trotzdem: "Wirklich Standortsschädliche Ideen sind abgewendet worden", betonte Kapsch und meinte damit etwa das Erbschaftssteueräquivalent bei Stiftungen. Auch sei es gelungen, im Bereich der Forschungsförderung "etwas durchzusetzen", die Prämie steigt von 10 auf 12 Prozent. Traurig sei es halt, "dass die Reform nicht zum Anlass genommen ist eine richtig große längerfristige Strukturreform auch durchzuführen", so der IV-Präsident.
Die Erhöhung des Spitzensteuersatzes auf 55 Prozent - die auch für die Erhöhung der KESt auf 27,5 Prozent nötig war, denn diese darf nur bei der Hälfte des Höchststeuersatzes liegen - sei international ein schlechtes Zeichen. Man rücke knapp hinter Schweden, dass aber eine niedriger Unternehmensbesteuerung habe als Österreich. Da müsse man beides sehen. Wirklich weh tue die Erhöhung auf 55 Prozent aber nicht. Auch die KESt-Erhöhung - für die es eine Verfassungsmehrheit brauche, bei der sich Kapsch noch anschauen wolle, wer mitgehe - von 2,5 Prozentpunkten auf 27,5 Prozent sei "nicht dramatisch, wenn man sich auf unternehmensbesteuerungseitig etwas einfallen lässt".
Beim Aufregerthema Ende des Bankgeheimnisses bei Betriebsprüfungen bzw. Firmenkonten meinte Kapsch, dass hier Kapitalgesellschaften ohnehin nicht betroffen seien, sondern Einzelunternehmer und Personengesellschaften. "Die ewige Unerstellung, jeder hinterzieht Steuern, finde ich aber eigenartig."
(Schluss) phs/ham
WEB http://www.iv-net.at/
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