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13.03.2015 15:14:00

Steuer-Experte: Firmen-Abgabenprüfung ohne Gerichtsbeschluss "gut"

Der Linzer Volkswirtschafter Friedrich Schneider hat die geplanten erweiteren Prüfrechte der Finanzämter bei Unternehmen - also das Aus des Bankgeheimnisses bei Abgabenprüfungen von Firmen - als "wesentliche Erleichterung für Steuerprüfer" gelobt. Wohlwollend gerechnet seien aber Einnahmen von 500 Mio. Euro die Obergrenze. Die Regierung erhofft sich 700 Millionen Euro - "da bin ich skeptisch".

Schneider sagte im APA-Gespräch weiters, dass die 700 Mio. Euro das Hinterziehungspotenzial der Unternehmen wohl übersteige. Zudem müsse bedacht werden, dass Firmen nun ein halbes, dreiviertel Jahr Zeit hätten, sich auf die Änderung einzustellen. Die Reform soll ja ab 1. Jänner 2016 gelten.

Die geplante Änderung könnte auch einer EU-Richtlinie in Sachen einer Auskunftspflicht im Rahmen internationaler Steuerregeln entgegenkommen, sagte Schneider.

Die höchstens 500 Mio. Euro, die Schneider sich ausrechnet, würden dem Fiskus auch erst 2017 eingespült werden, es müsse ja erst einmal geprüft werden. Zudem bleibt Schneider insgesamt in Sachen der geplanten Gegenfinanzierung skeptisch. Er erwarte sich 400 bis 500 Mio. Euro aus teilweisen Mehrwertsteuererhöhungen und nur 100 Mio. Euro aus der geplanten Registrierkassenpflicht. Also würde 2016 praktisch eine Gegenfinanzierungslücke von rund 1,5 Mrd. Euro klaffen und 2017 immer noch von einer Milliarde Euro.

Es bräuchte ein, zwei weitere Maßnahmen zur Gegenfinanzierung, meinte Schneider, auch wenn der Vorschlag für eine effiziente Steuerhinterziehungsbekämpfung "gut" sei.

(Schluss) phs/itz

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