05.12.2014 07:00:00
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Steuern - Ermäßigte Steuersätze für Kunst, Nahrungsmittel, Wein
Ein Steuersatz von 10 Prozent gilt für die Lieferung und Einfuhr von Nahrungsmitteln, Tieren, Pflanzen, Holz, Druckerzeugnissen wie Bücher oder Zeitungen sowie gewissen Münzen und Medaillen aus Edelmetallen.
10 Prozent gelten auch für die Einfuhr von Kunstgegenständen, Sammlungsstücken und Antiquitäten ebenso für die Vermietung von Druckerzeugnissen. Für die Aufzucht, das Mästen und Halten von Tieren sowie die Anzucht von Pflanzen ist ebenfalls der ermäßigte Steuersatz vorgesehen.
Dieser gilt auch für die Vermietung von Grundstücken für Wohnzwecke (ausgenommen die als Nebenleistung erbrachte Lieferung von Wärme) und Hotelnächtigungen. Die Vermietung von Grundstücken für Campingzwecke fällt ebenso darunter wie Restaurationsumsätze.
Für die Umsätze aus der Tätigkeit als Künstler und jene aus Schwimmbädern und Thermalbehandlungen sind ebenfalls 10 Prozent Steuersatz vorgesehen. Für Theateraufführungen, Musik- und Gesangsaufführungen, Leistungen eines Museums, Zoos, Naturparks oder der Rundfunk- und Kabelfernsehunternehmen sowie Filmvorführungen und Zirkusvorführungen gilt der ermäßigte Steuersatz. Weiters ist er vorgesehen für die Leistungen von gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Einrichtungen (soweit nicht steuerbefreit) und Leistungen der gemeinnützigen Wohnbaugesellschaften.
10 Prozent gelten weiters für die Personenbeförderung mit Verkehrsmitteln aller Art, mineralische Brennstoffe, die Müllbeseitigung und Abfuhr von Spülwasser und Abfällen, Leistungen der Jugendheime (sofern nicht steuerbefreit) und der Kranken- und Pflegeanstalten, Alters- und Blindenheime sowie Kuranstalten.
Ein Steuersatz von 12 Prozent besteht für Wein im Ab Hof-Verkauf.
(Schluss) jul/ham

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