22.01.2014 06:00:00

Steuern: Begutachtungs-Kritik von Autofahrern und Tabak-Industrie

Breite Kritik am Steuerpaket der Regierung kommt erwartungsgemäß von Autofahrern und Tabakindustrie. Probleme hat die am Mittwoch ablaufende Begutachtung aber auch bei den Details des Abgabenänderungsgesetzes aufgezeigt: So hinterfragt der Verfassungsdienst das Vorgehen der Politik beim Glücksspielgesetz, und der Rechnungshof kritisiert die Verschiebung der Mehreinnahmen zugunsten der Länder.

Trotz der kurzen Begutachtungsfrist von nur zwölf Tagen sind bereits gut drei Dutzend Stellungnahmen im Parlament eingelangt - darunter auch zahlreiche von Privatpersonen, die sich über die Steuererhöhungen für Autos (Versicherungs- und KfZ-Steuer, NoVA) beschweren. Der SP-nahe Autofahrerklub ARBÖ kritisiert, dass damit auch einkommensschwache Personen belastet würden: So verteuere die leistungsabhängige Staffelung der Versicherungssteuer auch Vans für Großfamilien.

Die Austria Tabak warnt, dass die durch die Tabaksteuer-Erhöhung erwarteten Mehreinnahmen möglicherweise nicht realisiert werden können. Schon im Vorjahr seien 20 Prozent der Zigaretten aus dem Ausland importiert worden und dieser Trend werde durch die nunmehrige Verteuerung noch verstärkt. Der Konzern erwartet, dass der Preisanstieg teils deutlich über 15 Cent pro Packung Zigaretten liegen wird und plädiert dafür, den Import von Zigaretten aus anderen EU-Ländern auf 300 Stück (derzeit zumindest 800) zu begrenzen. Ähnliche Bedenken hegt Imperial Tobacco.

Kritik gibt es am Plan der Regierung, Verstöße gegen das Glücksspielgesetz im Zweifelsfall von den Verwaltungsbehörden anstatt von den ordentlichen Gerichten verfolgen zu lassen. Illegales Glücksspiel kann derzeit sowohl nach den Verwaltungsstrafbestimmungen des Glücksspielgesetzes (?52) als auch nach den gerichtlichen Strafbestimmungen des Strafgesetzbuches (?168) verfolgt werden. Weil nur eines von beiden angewandt werden darf (Doppelbestrafungsverbot), will die Regierung nun im Zweifelsfall den Verwaltungsstrafbestimmungen im Glücksspielgesetz Vorrang vor Polizei und Justiz einräumen.

Der Verfassungsdienst im Kanzleramt meldet aber Bedenken an. Er verweist darauf, dass die Strafdrohungen im Strafgesetzbuch (bis zu sechs Monate Haft) strenger sind als im Glücksspielgesetz (künftig bis zu 60.000 Euro Geldstrafe) und will wissen, weshalb nicht die gerichtliche Zuständigkeit ausgedehnt wird. Die zuständigen Verwaltungsgerichte (Verwaltungsgerichtshof und Landesverwaltungsgericht Oberösterreich) sowie die Vereinigung der Finanzrichter fordern wegen der zusätzlichen Belastung durch Hunderte Glücksspielverfahren mehr Ressourcen. Außerdem will der Verfassungsdienst wissen, wieso es künftig gerade drei Lizenzen für Pokersalons geben soll.

Der Rechnungshof bemängelt - wie auch der Verfassungsdienst - die kurze Begutachtungsfrist (eigentlich wären sechs Wochen vorgesehen). Inhaltlich kritisiert die Prüfbehörde, dass die Länder und Gemeinden im Lauf der Zeit einen immer größeren Anteil an den zusätzlichen Steuereinnahmen erhalten: Der Bundes-Anteil verschiebt sich von 70 Prozent 2014 auf nur noch 66,7 Prozent im Jahr 2018. Deutlich höher als erwartet ausfallen dürften nach Ansicht des Rechnungshof die Mehreinnahmen bei der Versicherungssteuer.

Ein Sonderproblem hat der Hauptverband der Sozialversicherungsträger: Er soll unter dem Titel "Betrugsbekämpfung" Daten an die Finanzbehörden liefern, die ihm selbst gar nicht vorliegen (nämlich die monatlichen Beitragsgrundlagen bzw. Lohnsummen der Unternehmen). Eine entsprechende Meldeverpflichtung der Dienstgeber an die Sozialversicherung müsste nämlich erst geschaffen werden.

(Schluss) has/ks

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