12.02.2014 16:40:00

Steuern: "Zwangsouting" gründungsprivilegierter Firmen entfällt

Das "Zwangsouting" von Firmen, die mit niedrigem Stammkapital gegründet werden, kommt nun doch nicht. Das geht aus dem der APA vorliegenden Abänderungsantrag der Koalition zum Finanzausschuss am Donnerstag hervor. Demnach wird die ursprünglich vorgesehene Verpflichtung, auf die "Gründungsprivilegierung" auf Geschäftsbriefen, Bestellscheinen und Webseiten hinzuweisen, gestrichen.

Der Abänderungsantrag enthält die zwischen SPÖ und ÖVP zuletzt noch vereinbarten Entschärfungen beim Abgabenänderungsgesetz - also die Deckelung der Normverbrauchsabgabe, die Möglichkeit, den Gewinnfreibetrag für den Kauf von Wohnbauanleihen zu nutzen, und die Änderungen bei der "GmbH Light".

Im GmbH-Gesetz wird nun auch die ursprünglich geplante Bestimmung gestrichen, wonach das "Gründungsprivileg" (also die GmbH-Gründung mit nur 10.000 Euro Stammkapital) auf Geschäftsbriefen hätte erwähnt werden müssen. Im Firmenbuch wird der Hinweis auf die Gründungsprivilegierung sowie die Höhe der gründungsprivilegierten Stammeinlagen aber sehr wohl aufscheinen, heißt es in den Erläuterungen zum Gesetzesentwurf.

Nicht im Abgabenänderungsgesetz geregelt werden Handwerkerbonus und Gratis-Zahnspangen. Die entsprechenden Modelle werden erst erarbeitet.

(Schluss) has/bei

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