29.01.2014 12:04:00
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Entschärfung bei "Golden Handshakes" und "GmbH Light"
GOLDEN HANDSHAKES: Die steuerliche Begünstigung freiwilliger Abfertigungen ("Golden Handshakes") sollte ursprünglich gestrichen werden, bleibt nun aber bis zu bestimmten Grenzen bestehen. Das Modell ist laut Finanzministerium gegenüber dem ursprünglichen Plan kostenneutral, bringt also 30 Mio. Euro jährlich. Bei freiwilligen Abfertigungen gilt die dreifache Höchstbeitragsgrundlage (derzeit 13.590 Euro) als monatliche Höchstgrenze (wie viele Monatsgehälter ausgezahlt werden dürfen, richtet sich nach der Betriebszugehörigkeit). Bis zur Höchstgrenze werden Golden Handshakes mit sechs Prozent besteuert, darüber voll. Außerdem können Unternehmen höhere Abfertigungen nicht mehr als Betriebsausgabe geltend machen, was für Mehreinnahmen sorgen soll.
KÜNDIGUNGSENTSCHÄDIGUNGEN und (z.B. gerichtlich erstrittene) Vergleichszahlungen sind bis zum Neunfachen der Höchstbeitragsgrundlage (knapp 41.000 Euro) begünstigt: Ein Fünftel des Betrags bleibt also steuerfrei.
GMBH LIGHT: Außerdem wird die Rücknahme der "GmbH Light" etwas abgefedert: Hier gilt weiterhin, dass das erst im Vorjahr auf 10.000 Euro abgesenkte Mindeststammkapital wieder auf 35.000 Euro angehoben wird. Betriebsgründung bleiben zwar weiterhin begünstigt (10.000 Euro Stammkapital, davon 5.000 Euro Bareinlage), müssen aber binnen zehn Jahren auf 35.000 Euro Stammkapital aufstocken, wenn Gewinn erwirtschaftet wird. Außerdem müssen neue Unternehmen in der Gründungsphase nun weniger Steuern bezahlen (in den ersten fünf Jahren 500, dann 1.000 Euro). Nach zehn Jahren beträgt die Mindest-Körperschaftssteuer regulär 1.750 Euro jährlich. Die reduzierte Steuerpflicht kostet das Budget bis 2018 45 Mio. Euro.
(Schluss) has/jul
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