Deutsche Bank Aktie
WKN: 514000 / ISIN: DE0005140008
17.10.2013 13:26:00
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Spekulationsverluste der ÖBB hätten weit geringer ausfallen können
Im 350-Seiten-Gutachten "in der Strafsache gegen Martin Huber (Ex-ÖBB-Chef, Anm.) und andere", das der APA vorliegt, werden 17 Absicherungsvereinbarungen genau beleuchtet, die im Zuge des Erwerbs eines derivativen Finanzinstruments namens Hybrid CDO2 durch Mitarbeiter des Corporate Treasury der ÖBB Holding AG im September 2005 bei der Deutschen Bank erworben wurden. Beschuldigtenvernehmungen der Staatsanwaltschaft gab es laut Gutachten mit zehn Personen, darunter Ex-ÖBB-Chef Huber, der stets seine Unschuld betonte und Unregelmäßigkeiten bei dem finanziell folgenschweren Deal in Abrede stellte.
Das Geschäft abgeschlossen hatte konkret die ÖBB Infrastruktur Bau AG, aber betroffen sind auch andere ÖBB-Gesellschaften. Aus dem Deal resultiert den ÖBB laut Gutachten ein Schaden von insgesamt rund 285 Mio. Euro. "Davon betreffen rund 37,7 Prozent die ÖBB-Infrastruktur Bau AG bzw. ihren Rechtsnachfolger, 48,1 Prozent die ÖBB-Personenverkehr AG und rund 14,2 Prozent die Rail Cargo Austria AG."
Im Nachhinein betrachtet allerdings hätte der Schaden "bei Ausstieg bereits im Jahr 2005 'nur' einen zweistelligen Millionenbetrag ausgemacht", heißt es im Gutachten. Es sei aber erwartet worden, "dass ein Ertrag aus dem Geschäft lukriert werden könnte". Nachdem aber "im Vorhinein nicht bekannt sein konnte, zu welcher Schadenshöhe der Ausstieg erfolgen würde, waren etwaige Verringerungsmöglichkeiten des Schadens durch die Verantwortlichen nicht abschätzbar", wird die Frage der Staatsanwaltschaft beantwortet, ob der Schaden bei einem vorzeitigen Ausstieg für die Verantwortlichen der genannten ÖBB-Gesellschaften absehbar bzw. errechenbar gewesen sei.
Ursprünglich wollten die ÖBB mit dem Geschäft durch einen Risikotausch eine Marge erzielen. "Dazu sollte die Deutsche Bank die Zahlungsausfallrisiken von auf wenige Kontrahenten konzentrierten Vorauszahlungsinstrumenten absichern und im Gegenzug die ÖBB das Ausfallrisiko eines breit gestreuten Wertpapier Portfolios übernähmen", heißt es im Gutachten. "Zusätzlich erhalten die ÖBB eine Prämie." Aber: "Das abgeschlossene Geschäft war jedoch kein Risikotausch sondern die einseitige Übernahme von Risiken aus dem PCDS (Portfolio Credit Default Swap, Anm.) gegen Erhalt einer Prämie." Die Tageszeitung "Der Standard" berichtet dazu am Donnerstag, dass entsprechende Beschlüsse für Risikotausch-Transaktionen vorgelegen seien. Die Manager der ÖBB-Töchter seien auch autorisiert gewesen, solche Transaktionen durchzuführen, zitiert das Blatt Stefan Prochaska, den Anwalt des früheren Finanzvorstandes der ÖBB-Infrastruktur AG, Gilbert Trattner. Dieser wird als Beschuldigter geführt, es gilt die Unschuldsvermutung.
Zu den 17 Absicherungsvereinbarungen mit der Deutschen Bank zur Ausfallsabsicherung von Tilgungsträgern aus früheren Cross Border Leasing Verträgen im Juli 2006 stellt das Gutachten fest, dass diese unter anderem für "Scheduled Payments" (fällig nach planmäßigem Enddatum) nur auf zweieinhalb Jahre beschränkt waren. Vor allem aber seien "die Vereinbarungen aus risikotechnischer Sicht nicht sinnvoll" gewesen, "da das Hauptrisiko (Verpflichtung zum Austausch eines Instruments im downgrade Fall, der in der Regel einem Konkurs vorausgeht) nicht versichert war". "Auch die Tatsache, dass über 80 Prozent der Scheduled Payments nur zweieinhalb Jahre abgesichert waren, war weder risikotechnisch noch wirtschaftlich sinnvoll."
Unter anderem heißt es im Ergebnis-Abschnitt des Gutachtens auch noch, dass "die im Juli 2006 abgeschlossene Fassung der Absicherungsvereinbarungen weder im Exposure noch im zeitlichen Risikoverlauf dem ursprünglichen Konzept entsprach".
Im November 2005 wurde der Aufsichtsratschef mündlich über das Geschäft aufgeklärt. Im September 2007 wurde dann vom damaligen Holding-Finanzvorstand Erich Söllinger, der ebenso als Beschuldigter geführt wird, "ausführlich" über im Jahr 2006 vertraglich finalisierten Portfolio Credit Default Swap (PCDS) informiert, steht im Gutachten. Für alle Genannten gilt die Unschuldsvermutung.
(Schluss) phs/stf
ISIN DE0005140008 WEB http://www.oebb.at/ https://www.deutsche-bank.de/index.htm

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