12.10.2015 12:02:39
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Soziale Dienstleistungen sind keine Handelsware / Vertreter der deutschen Sozialversicherung äußern sich in DGUV kompakt zu TiSA
Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung, die Deutsche Rentenversicherung Bund und der GKV-Spitzenverband weisen aus diesem Anlass darauf hin, dass soziale Dienstleistungen, Gesundheits- und Krankenversicherungsleistungen keine Handelsware werden dürfen. Sie sollten deshalb aus dem Geltungsbereich des TiSA ausgeschlossen werden. Dazu Dr. Joachim Breuer, Hauptgeschäftsführer der DGUV:
"Die Sozialversicherungsträger in Deutschland erbringen zahlreiche Dienstleistungen - soziale, medizinische sowie Finanzdienstleistungen. Deshalb beschäftigt uns das Dienstleistungsabkommen TiSA in besonderem Maße. Vieles, was wir in Gesprächen zu TTIP mit den Beteiligten erläutern, klären und anpassen konnten, ist in TiSA noch unklar. So sind wir nicht sicher, ob die in den neuen EU-Angeboten zu TTIP enthaltenen Fortschritte zum Schutz der gesetzlichen Sozialversicherung auch auf TiSA übertragen werden."
Alle drei Statements finden Sie in der neuen Ausgabe von DGUV kompakt: www.dguv.de, Webcode: d1029370
OTS: DGUV Kompakt newsroom: http://www.presseportal.de/nr/100972 newsroom via RSS: http://www.presseportal.de/rss/pm_100972.rss2
Pressekontakt: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) Pressestelle Stefan Boltz Tel.: 030 288763768 Fax: 030 288763771 E-Mail: presse@dguv.de
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