07.08.2013 20:37:31
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Solarstreit mit China: EU-Kommission verhängt keine weiteren Strafzölle
Von Claudia Wiese
BRÜSSEL--Nachdem am Dienstag ein Solardeal mit China in Kraft getreten ist, mit dem die Flut billiger Solarmodule aus dem Land eingedämmt werden soll, verhängt die Europäische Kommission im parallel laufenden Antisubventionsverfahren gegen chinesische Solarhersteller keine vorläufigen Zölle.
Die Untersuchung werde aber aktiv fortgesetzt, um zu endgültigen Feststellungen zu kommen, teilte die Kommission am Mittwoch weiter mit. An diesem Donnerstag läuft die Frist für die Verhängung vorläufiger Strafzölle im Antisubventionsverfahren aus.
Bei dem Antisubventionsverfahren geht es um die Subventionspolitik Chinas für Solarstromprodukte, während beim Antidumpingverfahren - zu dem am Dienstag der Kompromiss in Kraft trat - untersucht wird, ob einzelne Unternehmen ihre Produkte zu billig verkaufen. Beide Verfahren wurden nach einer Beschwerde des Herstellerverbandes EU ProSun eingeleitet, der über 20 Unternehmen vertritt, und laufen parallel. Nach den Regeln der EU und der Welthandelsorganisation (WTO) ist die Einleitung und Durchführung paralleler Antidumping- und Antisubventionsverfahren zur selben Ware zulässig.
Der Schutz des Wirtschaftszweigs vor unfairen Handelspraktiken werde aufgrund des bereits beschlossenen Kompromisses im Antidumpingverfahren nicht beeinträchtigt, teilte die Kommission weiter mit.
Nach dem am Dienstag in Kraft getretenen Importkompromiss haben sich rund 70 Prozent der chinesischen Solarexporteure verpflichtet, ihre Preise für Wafer und Solarzellen freiwillig auf "einem bestimmten Niveau" zu halten. Für alle anderen Exporteure aus China gelten seit Dienstag Antidumpingzölle von 47,6 Prozent. Diese Strafzölle werden auch für die kooperativen Exporteure fällig, wenn sie "ein bestimmtes Jahresvolumen" überschreiten. Die Vereinbarung soll bis Ende 2015 gelten.
Bis zum 5. Dezember ist allerdings noch ein Vorschlag der Kommission an die Mitgliedstaaten zu erwarten für diejenigen chinesischen Unternehmen, die sich nicht an die freiwillige Preisvereinbarung halten, dauerhafte Strafzölle einzuführen. Dies ist auch die Frist für dauerhafte Zölle in dem nebenher laufenden Antisubventionsverfahren. Die Kommission habe sich aber bereit erklärt, die Antisubventionsuntersuchung in die Preisverpflichtung einzubeziehen, falls dies gerechtfertigt sei, wie es weiter hieß.
Auf die Antisubventions- und Antidumpinguntersuchungen zu den Einfuhren von Solarglas aus China, das für die Herstellung von Solarpaneelen genutzt wird, habe der Kompromiss aber keine Auswirkungen, teilte die Kommission weiter mit. Die Solarglasuntersuchung sei ein eigenständiger Fall.
Kontakt zum Autor: konjunktur.de@dowjones.com
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(END) Dow Jones
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