02.09.2015 15:26:41
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Schweiz will Schwarzgeld-Amtshilfe auch bei gestohlenen Daten leisten
BERN (dpa-AFX) - Die Schweiz will anderen Staaten künftig auch dann Amtshilfe in Steuerverfahren leisten, wenn sich Anträge auf gestohlene Bankdaten stützen. Einen entsprechenden Gesetzentwurf stellte die Regierung in Bern am Mittwoch vor.
Allerdings bleibt solche Amtshilfe weiter verboten, wenn ein Staat Daten zu mutmaßlichen Schwarzgeldkonten seiner Bürger in der Schweiz durch aktiven Ankauf erworben hat. So könnte zum Beispiel das Bundesland Nordrhein-Westfalen, das für etliche Millionen Euro CDs mit Daten erworben hat, die Schweizer Banken gestohlen worden waren, in diesen Fällen weiterhin nicht auf eidgenössische Hilfe rechnen.
Gewährt werden soll Amtshilfe aber auch bei gestohlenen Daten, wenn ein Staat diese zum Beispiel von Behörden anderer Länder erhalten oder öffentlich zugänglichen Quellen wie den Medien entnommen hat. Die Lockerung der Amtshilfepraxis bei gestohlenen Daten begründete die Regierung in Bern damit, dass der Schweiz sonst Sanktionen drohten. International setze sich ohnehin der automatische Informationsaustausch zu Bankdaten immer mehr durch, zu dem sich auch die Schweiz grundsätzlich bekannt habe./bur/DP/jha
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