03.02.2015 13:12:00

Schuldeneintreiben in Österreich leicht, in Russland und China schwer

Schuldeneintreiben ist für Firmen in Österreich relativ leicht, in Saudi-Arabien, den VAE, Russland und China dagegen schwierig, geht aus einer vom deutschen Kreditversicherer Euler-Hermes erstellten Rangliste von 44 Staaten hervor. Österreich gehört damit ebenso wie Schweden, Deutschland und die Schweiz zu den "Musterschülern" und liegt nach Schweden und Deutschland auf Rang drei.

Das Inkasso, also das Einziehen von offenen Forderungen, stelle insbesondere international tätige Unternehmen vor große Herausforderungen, heißt es in einer Pressemitteilung von heute, Dienstag. Die Grauabstufungen zwischen "den Guten, den Bösen und den Miesen" seien enorm. Eine große Rolle spielten dabei neben der Zahlungsmoral in einem Staat vor allem die Effizienz oder Korruptheit von Gerichten sowie die Schwierigkeiten und Erfolgsaussichten von Insolvenzverfahren.

Italien, Tschechien und Polen gehörten wegen der schlechten Zahlungsmoral zusammen mit den USA zu den "Versetzungsgefährdeten" beim Inkasso.

Schlusslicht ist Saudi-Arabien. Die Vereinigten Arabischen Emirate liegen an vorletzter Stelle. Russland befindet sich auf Rang 42, China auf Platz 41 und Malaysia auf Platz 40.

Eine relativ gute Zahlungsmoral weisen auch Spanien (Rang 5), Belgien (Rang 6), die Niederlande (Rang 7), Neuseeland (Rang 8), Irland (Rang 9) und Finnland (Rang 10) auf. Italien, nach Deutschland zweitwichtigstes Exportland für Österreich, liegt auf Rang 27. Die USA befinden sich im Euler-Hermes-Ranking auf Platz 25.

Zu Österreich heißt es in der Studie des deutschen Kreditversicherers unter anderem, das Zahlungsverhalten der Unternehmen sei gut und der EU-Rechtsrahmen biete zuverlässige Werkzeuge, wenn es um die Frage verspäteter Zahlungen gehe. Das Gerichtssystem sei insgesamt effizient und zuverlässig, außergerichtliche Schritte blieben aber die effektivste Methode des Forderungseinzugs. Obwohl das österreichische Insolvenzrecht auf den Erhalt von Unternehmen gerichtet sei, um die Chancen der Eintreibung von Schulden zu erhöhen, schränke es die Möglichkeiten von Schuldenabschreibungen bei Restrukturierungsmaßnahmen nicht ein und ungesicherte Gläubiger könnten sich nur selten in der Praxis bedienen.

(Schluss) itz/cs/kan

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