Etappensieg für Porsche |
17.03.2014 16:00:00
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Schlappe für Hedgefonds im Porsche-Prozess
Die Hedgefonds hatten sich während der Übernahmeschlacht um VW eine blutige Nase geholt. Sie hatten auf fallende Aktienkurse gesetzt und VW-Aktien leer verkauft. Als Porsche dann aber doch zur letztlich gescheiterten Übernahme des größten Autobauers Europas ansetzte, musste sie Aktien teuer an der Börse einkaufen. Die Hedgefonds fühlten sich von Porsche hintergangen.
Im März 2008 hatten die Stuttgarter in einer Pressemitteilung bestritten, ihren VW-Anteil auf 75 Prozent aufstocken zu wollen. Wenige Monate später, im Oktober 2008, kündigte Porsche dann in einer Pressemitteilung aber doch an, den eigenen Anteil auf diesen Wert erhöhen zu wollen, um damit den Weg für einen Beherrschungsvertrag frei zu machen. Damals war es zu einer wahren Kurs-Rallye gekommen. Diverse Hedgefonds machten dagegen Verluste und klagten auf Schadensersatz. Ein Großteil der milliardenschweren Klagen ist inzwischen in Deutschland angesiedelt.
Eine dieser Klagen wurde nun vom Stuttgarter Landgericht abgewiesen. Die Vorsitzende Richterin Carola Wittig wollte keine vorsätzliche Sittenwidrigkeit im Handeln der damaligen Porsche-Führung erkennen.
Die Entscheidung hatte sich bereits Mitte Februar angekündigt, als sich die Parteien erstmals in Stuttgart gegenübersaßen. Damals hatte die Richterin den Vertretern der rund zwei Dutzend klagenden Hedgefonds, darunter beispielsweise Viking Global Investors, Glenhill Capital und Greenlight Capital, deutlich gemacht, dass sie an vielen der vorgebrachten Argumente ihre Zweifel hege.
Dieser Linie folgte das Gericht nun auch bei Verkündung des Urteils. Für die Entscheidung des Gerichts war ausschlaggebend, dass in dem Handeln von Porsche keine vorsätzliche Sittenwidrigkeit zu erkennen gewesen sei, denn dafür brauche es eine besondere Verwerflichkeit im Handeln, welche das Gericht jedoch nicht sah.
Die Kläger im aktuellen Fall hatten argumentiert, die Porsche Holding habe den Markt damals falsch oder mindestens irreführend informiert und die Absicht, VW übernehmen zu wollen, zu spät kund getan. Dabei beriefen sie sich auf die verschiedenen Pressemitteilungen des Unternehmens sowie auf Telefonate des damaligen Investor-Relations-Managers, der für die Kommunikation mit Investoren zuständig war. Sowohl in den Pressemitteilungen als auch in den Telefonaten soll Porsche die Übernahme an VW bestritten haben, obwohl diese nach Meinung der Kläger intern schon vorbereitet wurde.
Das Gericht stellte jedoch schon im Februar in Frage, ob die freiwilligen Pressemitteilungen überhaupt das geeignete Mittel seien, um die Schadensersatzforderungen zu begründen. Denn aus Sicht des Gerichts "sind Pressemitteilungen nicht gleichzusetzen mit Pflichtmitteilungen", ihnen komme nicht die gleiche Relevanz zu, hatte Wittig schon damals gesagt.
Diese Argumentation kam auch im Urteil wieder zum Tragen. Eine besondere Verwerflichkeit in allgemeinen Pressemitteilungen nachzuweisen, sei an noch strengere Voraussetzungen geknüpft als bei förmlichen Pflichtmitteilungen. Der Beweis durch die klagenden Parteien war damit noch schwieriger.
Porsche sei im Frühjahr 2008 nicht verpflichtet gewesen, die unterstellte Beteiligungsabsicht offenzulegen. Aus Sicht des Gerichts sei Porsche eigentlich kaum eine andere Möglichkeit geblieben, als den öffentlichen Spekulationen über eine beabsichtigte Übernahme durch ein Dementi zu begegnen, begründete das Gericht im Urteil weiter. Die Mitteilung von Porsche nehme dem Handeln damit den Charakter der besonderen Verwerflichkeit.
Auch sah es das Gericht es nicht als erwiesen an, dass die Pressemitteilungen von Porsche überhaupt der Grund für die Anlageentscheidungen der Kläger waren und die Kläger erst auf Grund der Pressemitteilungen an der Börse gehandelt hatten.
Ob die klagenden Parteien Berufung einlegen, dazu wollten sie sich nach der Verhandlung noch nicht äußern. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Ein Sprecher der Porsche SE sagte: "Das ist ein wichtiger Etappensieg und ein guter Tag für die Porsche SE. Das Urteil stärkt uns in unserer Auffassung, dass auch die Klagen in Braunschweig und Hannover unbegründet sind."
Ein Großteil der Kläger aus dem aktuellen Fall hatte bereits zuvor in den USA geklagt und war durch mehrere Instanzen gegangen. In Deutschland hatten die Hedgefonds ihre Klage erst im Frühjahr letzten Jahres eingebracht.
Für die Porsche Holding haben sich durch das Urteil die juristischen Sorgenfalten weiter geglättet. Denn damit reduziert sich die Summe von rund 5,7 Milliarden Euro aller Schadensersatzklagen deutlich.
Weitere milliardenschwere Klagen sind an den Landgerichten in Hannover und Braunschweig anhängig. In den USA sind nur noch acht Kläger in der Berufung, der Rest der ursprünglich dort anhängigen Klagen ist seit einiger Zeit in Deutschland ansässig.
Porsche hatte bereits zwei kleine Klagen einzelner Privataktionäre am Landgericht Braunschweig im Herbst 2012 für sich entscheiden können.
DJG/iko/sha
Dow Jones Newswires
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