27.08.2013 08:52:33
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Zins-Tief: Einige Lebensversicherer wollen Ausnahmen bei Gewinnrücklagen
Die Bafin wollte der Zeitung die Zahl nicht bestätigen. Allerdings habe es im Umfeld der Behörde geheißen, dass die Aussetzung der so genannten Mindestzuführungsverordnung ein erprobtes Mittel zur Überbrückung von kurzfristigen Problemen sei. Den Kunden werde kein Schaden zugefügt. Denn was die Versicherer den Kunden jetzt vorenthalten, müssen sie dann nachträglich in die Gewinntöpfe einzahlen.
Einige Lebensversicherer haben angesichts der langen Niedrig-Zinsphase Probleme, die Zuführungen aus den normalen Kapitalerträgen zu verdienen. Die Finanzaufsicht kann auf Antrag der Gesellschaften die Mindestzuführung aussetzen. Diese legt fest, wie viel von den Gewinnen eines Versicherers den Kunden und wie viel der Gesellschaft, also ihren Eignern oder Aktionären, zusteht.
Die Bundesregierung hatte die Branche 2010 verpflichtet, eine besondere Reserve für die hohen Garantien aufzubauen. Mit der Zinszusatzreserve will die Regierung sicherstellen, dass die Gesellschaften auch noch in vielen Jahren die Ansprüche der Kunden auf die hohen Garantiezinsen erfüllen können. 2012 mussten die Gesellschaften mehr als fünf Milliarden Euro als Reserve stellen, im laufenden Jahr dürften es der Zeitung zufolge weitere vier Milliarden Euro sein./enl/zb/stb
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