23.12.2015 08:36:39

Deutsches Kartellamt untersagt auch Booking.com Bestpreisklauseln

BONN (dpa-AFX) - Das Bundeskartellamt in Deutschland untersagt nach Informationen der "Süddeutschen Zeitung" auch dem Hotel-Buchungsportal Booking.com die Anwendung umstrittener Bestpreisklauseln. Booking.com müsse die die Vorgaben in Deutschland bis Ende Januar 2016 aus den Verträgen entfernen, berichtete die Zeitung am Mittwoch. Das Bundeskartellamt sieht in den Bestpreisklauseln eine Einschränkung des Wettbewerbs.

Bereits im Frühjahr hatte die Behörde Booking.com abgemahnt, weil es sich von den Partnerhotels den jeweils günstigsten Hotelpreis, die höchstmögliche Zimmerverfügbarkeit und die günstigsten Buchungs- und Stornierungskonditionen im Internet garantieren lasse. Die Regelungen behinderten den Wettbewerb zwischen den Buchungsplattformen - zum Nachteil der Kunden, urteilten die Wettbewerbshüter. Denn auch Buchungsportale, die niedrigere Provisionen von den Hotels verlangten, könnten dadurch keine niedrigeren Hotelpreise anbieten. Neuen Wettbewerbern werde der Markteintritt erschwert.

Das Kartellamt hatte zuvor bereits dem Hotelbuchungsportal HRS die Anwendung der umstrittenen Klauseln untersagt. Auch gegen das Portal Expedia läuft bei der Wettbewerbsbehörde ein Verfahren./hgo/DP/zb

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