06.08.2014 14:10:32

Russland-Sanktionen: Brüssel dämpft Hoffnung auf Hilfen für deutsche Firmen

   Von Andreas Kißler

   BERLIN--Einzelne deutsche Unternehmen können derzeit auch bei starken Auswirkungen der von der EU beschlossenen Russland-Sanktionen nicht auf breite staatliche Hilfen zur Abfederung der negativen Effekte hoffen. Der Vertreter der Europäischen Kommission in Deutschland, Richard Kühnel, machte dies als Reaktion auf Forderungen nach staatlichen Hilfen für betroffene Unternehmen deutlich, wie sie Sachsens Ministerpräsident Stanislaw Tillich erhoben hat.

   "Grundsätzlich gelten die europäischen Beihilferegeln natürlich weiterhin in uneingeschränktem Maße", sagte Kühnel dazu bei einer Pressekonferenz. "Das heißt: Sobald es hier zu Fällen kommt, wo wir das Gefühl haben, dass staatliche Beihilfen das Wettbewerbsrecht verletzen, wird die Kommission wie bisher (...) tätig werden."

   Zwar prüfe auch Brüssel die Folgen der Sanktionen für die Firmen, doch sei dies "primär eine unternehmerische Frage, die die Unternehmen für sich stellen müssen". Wie weit auch öffentliche Unterstützung nötig werde, sei erst in der weiteren Folge eine Frage.

   "Diese Brücke werden wir überschreiten, wenn wir so weit sind", sagte Kühnel. Inwieweit die Politik hier eine Rolle habe, sei jeder politischen Ebene zu überlassen. "Wir als Kommission sind ja als Hüter der Verträge dazu da, dort die Einhaltung europäischen Rechts sicherzustellen, wo eine Verletzung droht," machte er klar.

   Ausdrücklich warnte der Kommissionsbeamte Moskau vor Gegensanktionen. "Russland wäre schlecht beraten, hier mit Gegenmaßnahmen zu agieren, weil am Ende des Tages die russische Abhängigkeit von Europa ungleich größer ist als unsere von Russland." Die russische Drohung eines Entzugs von Überflugrechten konterte er mit dem Verweis auf internationales Recht, das auch von Moskau einzuhalten sei. "Russland kann nicht von sich aus einfach Maßnahmen erlassen, ohne damit internationales Recht zu verletzen", so Kühnel. Ergreife Russland solche Maßnahmen doch, könne die EU Rechtsinstanzen anrufen oder mit einer gleichwertigen Vergeltungsmaßnahme antworten.

   Kontakt zum Autor: andreas.kissler@wsj.com

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   August 06, 2014 08:06 ET (12:06 GMT)

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