Anleger erleichtert |
29.09.2014 21:34:48
|
Rhön einigt sich mit Klägern: Aktienrückkauf kann beginnen
Das Oberlandesgericht Nürnberg muss dem Vergleich noch förmlich feststellen, danach soll der Kapitalherabsetzungsbeschluss im Handelsregister eingetragen werden. Über die Konditionen für den Aktienrückkauf will Rhön gesondert informieren. Die Klage gegen die Wahl von Ludwig Georg Braun als Aufsichtsratsmitglied durch die Hauptversammlung 2014 läuft allerdings weiter.
Für die Anteilseigner, vor allem die Großaktionäre, kann der Rückkauf steuerlich vorteilhafter sein als die Ausschüttung einer Sonderdividende. Spannend ist nun, wie sich die Großaktionäre verhalten. Derzeit sind laut Internetseite des Unternehmens (Stand Ende August) der Eigentümer des Medizintechnikherstellers B. Braun, Ludwig Georg Braun, mit 15,1 Prozent, Rhön-Gründer Eugen Münch mit 7,4, seine Frau Ingeborg mit 5,0 sowie der Hamburger Klinikbetreiber Asklepios mit 5,0 beteiligt. Sollte eine Partei ihre Aktien nicht oder nur in Teilen zum Rückkauf anbieten, würde automatisch der Anteil ansteigen. So könnten verschiedene wichtige Schwellen überschritten werden bis hin zum Pflicht-Übernahmeangebot an alle Aktionäre.
Der hessische Gesundheitskonzern Fresenius hatte für drei Milliarden Euro 40 Rhön-Krankenhäuser gekauft. Der Deal aus dem September 2013 wurde in diesem Februar genehmigt. Dem Geschäft war ein jahrelanges Tauziehen vorausgegangen. Fresenius war im Jahr 2012 mit einer milliardenschweren Übernahme-Offerte für den Konkurrenten am Widerstand der Aktionäre des MDAX notierten Unternehmens gescheitert./stk/he
BAD NEUSTADT A.D.SAALE (dpa-AFX)
Wenn Sie mehr über das Thema Aktien erfahren wollen, finden Sie in unserem Ratgeber viele interessante Artikel dazu!
Jetzt informieren!
Weitere Links:
Nachrichten zu RHÖN-KLINIKUM AGmehr Nachrichten
Analysen zu RHÖN-KLINIKUM AGmehr Analysen
Aktien in diesem Artikel
Fresenius SE & Co. KGaA (St.) | 33,20 | 0,03% | |
RHÖN-KLINIKUM AG | 12,50 | 0,81% |