16.11.2015 15:16:00
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Registrierkassenpflicht laut Taxiverband ohne dramatische Auswirkungen
Vergangenen Freitag hatte Finanzminister Hans Jörg Schelling (ÖVP) den Erlass zur Registrierkassenpflicht veröffentlicht. Darin enthalten sind einige Konkretisierungen, unter anderem, dass das Taxigewerbe nicht unter das "mobile Gewerbe" (u.a. etwa Masseur, Fremdenführer) fällt. Das "mobile Gewerbe" kann anstatt dem Registrierkasse-Beleg einen eigenen Beleg ausstellen und die Belegdurchschrift nachträglich erfassen.
Ob es zu einem "Taxlersterben" komme, weil Schwarzumsätze mit der Registrierkasse verhindert werden, darüber wollte der WKÖ-Fachverbandsobmann Personenbeförderungsgewerbe/PKW nicht spekulieren. Es gebe auf jeden Fall eine Überangebot in den Ballungszentren, heißt es in Branchenkreisen.
Die finanzielle Belastung für die Taxiunternehmen durch die Registrierkassenpflicht halten sich nach Ansicht von Leitner in Grenzen. Ein neuer Taxameter inklusive Registrierkasse würde rund 1.000 Euro kosten, ein Softwareupdate für bestehende Geräte maximal 50 Euro.
Wird die Registrierkassenpflicht bis Ende März 2016 von den Betrieben nicht erfüllt, wird dies keine finanzstrafrechtlichen Konsequenzen haben. Bis Ende Juni muss eine gute Begründung geliefert werden, um straffrei zu bleiben. Ab Juli müssen alle Betriebe, die einen Jahresumsatz von 15.000 Euro erzielen, davon Barumsätze von mehr als 7.500 Euro, eine elektronische Registrierkasse, Kassensystem oder sonstige elektronische Aufzeichnungssystem verwenden.
(Schluss) cri/ggr
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