22.05.2014 13:54:31

Deutsche Regierung will Anleger besser vor riskanten Investments schützen

   Von Andreas Kißler

   BERLIN--Die Kunden am deutschen Finanzmarkt sollen nach einem neuen Plan der Bundesregierung in Zukunft besser vor den möglichen Risiken von Anlagen geschützt werden. Dazu verständigten sich Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) und der für den Verbraucherschutz zuständige Justizminister Heiko Maas (SPD) auf ein Maßnahmenpaket. Beide Politiker präsentierten am Donnerstag in Berlin einen gemeinsamen "Aktionsplan für mehr Verbraucherschutz im Finanzmarkt", der vor allem die Lehren aus dem Fall Prokon zieht.

   Vorgesehen sind unter anderem mehr Publikationspflichten und stärkere Durchgriffsrechte der Finanzaufsicht BaFin am so genannten grauen Kapitalmarkt, an dem private Vermittler unter anderem Investitionen in Fondsmodelle und Immobilien anbieten. Dieser bisher weitgehend unregulierte Markt ist zuletzt vor allem durch die Insolvenz des Windkraftfinanzierers Prokon und daraus resultierende Verluste von Anlagen in Genussscheinen in Verruf geraten. "Der Fall Prokon würde so nicht mehr passieren", zeigte sich Schäuble bei einer Pressekonferenz zu den neuen Maßnahmen überzeugt.

   Kernstück des Aktionsplans ist ein Maßnahmenpaket zur Verbesserung des Schutzes von Kleinanlegern, das laut Schäuble nach der Sommerpause vom Kabinett auf den Weg gebracht werden soll. Es sieht unter anderem vor, dass künftig in den Verkaufsprospekten die Fälligkeit bereits begebener, noch laufender Vermögensanlagen angegeben werden muss. Damit soll "der Vorspiegelung einer nicht vorhandenen wirtschaftlichen Produktivität und unzulässigen Schneeballsystemen" entgegengewirkt werden.

   Die Gültigkeitsdauer für Anlageprospekte soll künftig laut Schäuble zudem "auf ein Jahr begrenzt" werden. Angaben über erhebliche negative Entwicklungen wie eine drohende Insolvenz, sollen zwingend im Prospekt nachgetragen werden müssen. Nach den Ende des aktiven Vertriebs einer Vermögensanlage sollen Anbieter in ad-hoc-Mitteilungen alle Tatsachen veröffentlichen, die ihre Fähigkeit zur Leistung vereinbarter Zahlungen beeinträchtigen können.

   Als Lehre aus dem Fall Prokon soll auch für sämtliche Vermögensanlagen eine Mindestlaufzeit, ergänzt durch eine ausreichende Kündigungsfrist eingeführt werden. "Die Bewerbung der Finanzprodukte mit der Aussicht auf kurzfristige Rückzahlung der Einlage im Bedarfsfall ist damit nicht länger möglich", heißt es in dem Aktionsplan. Bei Prokon hatte die vielfache, kurzfristige Kündigung der Genussscheine zu verschärften Liquiditätsnöten geführt.

   Die Finanzaufsicht soll künftig Vertriebsverbote oder -beschränkungen für bestimmte Produkte verhängen können. Auch kann sie die Werbung für Produkte beschränken. "Der kollektive Verbraucherschutz wird als Aufsichtsziel der BaFin gesetzlich verankert und soll alle Aufsichtsbereiche umfassen", heißt es in dem Aktionsplan. In Zukunft solle "der Verbraucherschutz als ein strategisches Ziel der Aufsichtstätigkeit der BaFin gesetzlich verankert werden", sagte Schäuble.

   Die Behörde soll zum Beispiel dann eingreifen können, wenn sie Missstände bei der Werbung ausmacht. Werbeaktionen in der U-Bahn wie die von Prokon sollen damit unmöglich gemacht werden. Dort hatte das Unternehmen an das "grüne Gewissen" appelliert und für eine Kapitalanlage in erneuerbare Energien eine außerordentlich hohe Grundverzinsung von 6 Prozent und monatliche Kündigungsmöglichkeiten versprochen.

   "Wir wollen die erste Irreführung durch plakative Werbung aus dem Markt nehmen, und das wird die BaFin in Zukunft können," erklärte Maas. Grundsätzlich soll die Zulässigkeit von Werbung für Vermögensanlagen auf Medien beschränkt werden, deren Schwerpunkt auf der Darstellung wirtschaftlicher Sachverhalte liegt.

   Auch sollen Wertpapierfirmen schon bei der Entwicklung eines Finanzproduktes den Kreis der Endkunden benennen, auf die das Produkt abzielt. Zudem soll das Informationsblatt über die Vermögensanlagen "einen verschärften Hinweis auf Risiken" enthalten. Es solle klar werden, dass höhere Zinsversprechen auch mehr Risiken hätten, sagte Schäuble. "Hohe garantierte Verzinsung bedeutet hohes Risiko."

   Mass sieht in dem Aktionsplan "ein kluges, vor allem aber effektives System", um Verbraucherrechte am Finanzmarkt stärker zur Geltung zu bringen. "Wir wollen nicht den Verbraucher entmündigen", hob er hervor. "Aber wir wollen auch dafür sorgen, dass die Möglichkeiten der Irreführung drastisch reduziert werden."

   Kontakt zum Autor: andreas.kissler@wsj.com

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