18.12.2013 16:10:00

Regierung: Budgetprovisorium kommt nun doch

Die Regierung plant nun doch ein Budgetprovisorium. Die Budgetrede des neuen Finanzministers Michael Spindelegger (ÖVP) wird dem Vernehmen nach erst Ende Februar/Anfang März erwartet. Bis dahin sollen die bisherigen Budgetpläne nun provisorisch fortgeschrieben werden. Einen entsprechenden Antrag haben SPÖ und ÖVP am Dienstagabend im Nationalrat eingebracht.

Ebenfalls eingebracht wurde eine Änderung des Bundesministeriengesetzes, das die Kompetenzen der einzelnen Ministerien regelt. Die umstrittene Fusion von Wirtschafts- und Wissenschaftsministerium findet sich darin allerdings noch nicht, ebenso wenig die Schaffung des neuen Familienministeriums.

Vielmehr handelt es sich bei dem Entwurf um eine "Trägerrakete" mit bloß formalen Änderungen (so wird der Begriff "Richtlinien der Europäischen Gemeinschaft" durch "Richtlinien der Europäischen Union" ersetzt). Die Änderung der Ressortzusammensetzung soll erst im Verlauf der parlamentarischen Beratungen eingefügt werden.

Diese geplante Änderung der Zuständigkeitsbereiche der Ministerien (u.a. die Verlagerung der Integrations-Agenden vom Innen- ins Außenministerium) ist dem Vernehmen nach auch ein Grund dafür, dass nun doch ein gesetzliches Budgetprovisorium kommt. Noch-Finanzministerin Maria Fekter (ÖVP) hatte dies ja bereits im Oktober gefordert, als klar wurde, dass die Regierung wegen der Koalitionsverhandlungen die verfassungsrechtlich vorgesehene Frist für die Vorlage des regulären Budgets 2014 (22. Oktober) versäumen wird. SPÖ und ÖVP ließen Fekter damals allerdings abblitzen.

Nun wollen die Koalitionsparteien doch ein gesetzliches Provisorium beschließen. Die Gründe dafür: Bei einem automatischen Provisorium wäre die Aufnahme neuer Schulden mit der Hälfte des Vorjahreswertes begrenzt, mit dem gesetzlichen Provisorium fällt dieser Deckel weg. Außerdem müssen die geplanten Änderungen in der Ressortzusammensetzung auch im Budget abgebildet werden, wofür es ebenfalls gesetzliche Anpassungen braucht. Weiters geplant ist die Kürzung der frei verfügbaren "Ermessensausgaben" um 500 Mio. Euro.

Das Budgetprovisorium sieht für 2014 Ausgaben von maximal 71,6 Mrd. Euro vor. Das sind um 3,4 Mrd. Euro weniger als heuer vorgesehen. Dies deshalb, weil für das Provisorium besonders restriktive Regeln gelten: Bei jedem Budgetposten werden die 2013 vorgesehenen Mittel mit jenen verglichen, die im Finanzrahmen für 2014 eingeplant sind - angewandt wird dann der jeweils niedrigere Betrag.

(Schluss) has/dru

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