Kein Ende in Sicht 15.02.2016 06:40:40

Rechtsstreit Thüringen gegen K+S-Konzern weiter offen

Es sei noch keine Entscheidung gefallen, ob eine Berufung gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Meiningen zugelassen werde, sagte eine Sprecherin des Thüringer Oberverwaltungsgerichts in Weimar auf Anfrage. Die Richter in Meiningen hatten das Land vor genau einem Jahr dazu verurteilt, weiter an den DAX-Konzern für die Arbeiten in Hunderten Metern Tiefe zu zahlen.

Allein 2015 habe das Land deshalb 20,7 Millionen Euro an K+S überwiesen, sagte ein Sprecher des Umweltministeriums der Deutschen Presse-Agentur. In diesem Jahr seien für die unterirdischen Arbeiten in den alten Kalibergwerken bereits 775 000 Euro an das Unternehmen geflossen. Weitere 2,2 Millionen Euro müssten in dieser Woche an K+S mit Hauptsitz in Kassel gezahlt werden.

Das Kali-Unternehmen hatte Thüringen vor dem Verwaltungsgericht Meiningen verklagt, einen Vertrag vom Oktober 1999 uneingeschränkt einzuhalten. Darin verpflichtet sich das Land, die hohen Kosten für die durch den DDR-Kalibergbau im thüringisch-hessischen Grenzgebiet bis 1990 entstandenen Umweltschäden zu übernehmen. Dabei geht es um die für den Kali-Abbau stillgelegten Gruben Springen und Merkers im Wartburgkreis.

Die Verwaltungsrichter in Meiningen hatten gegen ihre Entscheidung keine Berufung in der nächsten Instanz zugelassen. Deshalb musste das Land zunächst einen Antrag auf Zulassung beim Oberverwaltungsgericht in Weimar stellen. Das sei im Mai vergangenen Jahres geschehen, sagte die Gerichtssprecherin. Wann eine Entscheidung falle, ob eine Berufung zugelassen werde oder nicht, sei derzeit noch offen.

Die riesigen Hohlräume durch den Kaliabbau in Südwestthüringen müssen aufwendig gesichert werden, um Senkungen oder Bergschläge zu verhindern. Nach einer Kostenexplosion vor allem wegen eines Wassereinbruchs wollte Thüringen eine Anpassung des Vertrages aus den 1990er Jahren erreichen. Zudem ist ein dreistelliger Millionenbetrag verbraucht, den Thüringen vom Bund für diesen Zweck erhalten hatte. Das Verwaltungsgericht Meiningen hatte geurteilt, dass keine Voraussetzungen für eine Vertragsanpassung und damit eine Zahlungsbegrenzung für das Land vorliegen.

/ro/DP/zb

WEIMAR (dpa-AFX)

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