Volkswagen Aktie
WKN: 766403 / ISIN: DE0007664039
Abgas-Skandal |
25.04.2016 10:20:46
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Rechtsanwälte in Europa bringen sich gegen VW in Stellung
Der Löwenanteil der Rückstellungen ist dafür gedacht, für alle bekannten Kosten im Zusammenhang mit dem Abgasskandal aufzukommen. Darunter sollen dann auch alle Aufwendungen fallen, die durch die "Grundsatzvereinbarung" mit den US-Behörden entstehen. Demnach könnten die US-Kunden die Möglichkeit haben, ihr Auto an Volkswagen zurückzuverkaufen oder reparieren zu lassen.
"Wir haben zwar noch nicht die Ziellinie erreicht, doch haben wir den Weg geebnet zur Lösung unserer rechtlichen Probleme in den Vereinigten Staaten", erklärte Volkswagen-Chef Matthias Müller in einem Mitarbeiterbrief am Freitag, in den das Wall Street Journal Einblick hatte.
In den Rückstellungen von Volkswagen sind jedoch keine möglichen Kosten berücksichtigt, die dem Konzern durch Rechtsstreitigkeiten in Europa drohen. Die Wolfsburger haben ihren europäischen Kunden bis auf die Möglichkeit einer Fahrzeugreparatur bisher keine Entschädigungen angeboten. Nun hat die renommierte und auf Sammelklagen spezialisierte US-Großkanzlei Hausfeld am Sonntag eine europaweite Online-Registrierungsplattform für Geschädigte lanciert, um Mandanten für ihre geplante Klage gegen den Konzern zu sammeln. Auf dieser Seite könnten neben VW-Besitzern auch Betreiber von Autoflotten und VW-Aktionäre ihre Schadensersatzansprüche anmelden.
Ziel von Hausfeld ist, Volkswagen mittels einer zivilrechtlichen Sammelklage in Deutschland zu verklagen. Als Grundlage sollen die Verhandlungsergebnisse zwischen Volkswagen und der US-Behörde dienen. Die europäischen Kunden von Volkswagen sollten dieselbe Entschädigung wie die US-Kunden bekommen. "Die Europäer sind keine Kunden zweiter Klasse", sagte Christopher Rother, Partner und Direktor bei der Berliner Niederlassung von Hausfeld.
Matthias Müller sagte am Freitag, er könne zu drohenden Kosten keine Stellung nehmen, die über die für 2015 berechneten hinausgehen. Müller hatte vor deutschen Gerichten argumentiert, dass die Softwaremanipulationen bei den Dieselmotoren, die in den USA als unzulässig gelten, in Europa nicht verboten seien. Bisher wurden an europäischen Gerichten keine Klage von Verbrauchern gegen Volkswagen zugelassen, doch Regulierungsbehörden und Politiker von Brüssel bis Berlin sind verschnupft, weil die Wolfsburger den europäischen Kunden eine Entschädigung immer noch vorenthalten.
"Wir sehen gerade, dass die Rechte der Verbraucher und auch die Umwelt in den Vereinigten Staaten besser geschützt sind als in Deutschland", sagte der frühere Umweltminister Jürgen Trittin (Grüne). Auch die britische Regierung beschwerte sich nach Bekanntwerden der Grundsatzvereinbarung in den USA. "Wir erwarten, dass Volkswagen jeden nötigen Schritt zum Schutz der britischen Kunden ergreifen wird, und um ihre Bedenken auszuräumen", erklärte ein Sprecher des Verkehrsministeriums in Großbritannien und fügte hinzu, darunter fielen auch die Reparatur betroffener Autos und - wo angemessen - eine Entschädigungszahlung.
DJG/DJN/cbr/jhe
Dow Jones Newswires
Von William Boston
BERLIN (Dow Jones)

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