KARLSRUHE (dpa-AFX) - Das Bundesverfassungsgericht legt den umstrittenen Beschluss der Europäischen Zentralbank (EZB) über den Ankauf von Staatsanleihen ("OMT-Beschluss") dem Europäischen Gerichtshof zur Prüfung vor. Das teilte das Gericht am Freitag mit.

    Die Karlsruher Richter gehen davon aus, dass die EZB mit dem OMT-Progamm ihre Kompetenzen überschritten habe. Möglicherweise lasse sich der Beschluss über die Anleihenkäufe jedoch so einschränken, dass er mit EU-Recht vereinbar sei. Das muss jetzt der Europäischen Gerichtshof (EuGH) prüfen. Es ist das erste Mal in der Geschichte des Bundesverfassungsgerichts, dass die Karlsruher Richter dem EuGH eine Rechtsfrage zur Prüfung vorlegen.

    Im OMT-Beschluss ("Outright Monetary Transactions") ist vorgesehen, dass die EZB Staatsanleihen ausgewählter Mitgliedstaaten in theoretisch unbegrenzter Höhe ankaufen kann. Voraussetzung ist indes, dass das betroffene Land dies beantragt - und sich zu Einsparungen und Strukturreformen verpflichtet. Bislang ist es noch nie zu Anleihekäufen nach diesem Beschluss gekommen./jon/DP/bgf