06.11.2015 11:19:39

ROUNDUP: Ende des Routerzwangs - Mittelstand begrüßt Beschluss

BERLIN (dpa-AFX) - Verbraucher in Deutschland können künftig selbst entscheiden, mit welchen Routern sie ins Internet gehen. Der Bundestag beschloss am Donnerstagabend einstimmig die Abschaffung des sogenannten Routerzwangs. Bislang konnten Internet-Provider ihre Kunden zwingen, bei der Einwahl ins Netz eine bestimmte Hardware zu verwenden. Das hatte - auch aus Sicherheitsgründen - jahrelang für Kritik gesorgt.

Die Abschaffung wird zu einem verstärkten Wettbewerbsdruck führen, bei dem sich die besten Produkte durchsetzen, erklärten Fachvertreter der Unions-Fraktionen im Bundestag. Dies wirke auch der Gefahr flächendeckender Sicherheitslücken entgegen. "Verbraucher- und Datenschutz steigen dadurch quasi automatisch."

Der Bundesverband IT-Mittelstand (BITMi) begrüßte den Schritt als Gewinn sowohl für Hersteller als auch für Kunden. Gerade in Deutschland gebe es viele Unternehmen, die innovative und hochwertige Router herstellen, erklärt BITMi Präsident Oliver Grün am Freitag. "Sie waren bisher durch den Routerzwang vom Markt de facto ausgeschlossen worden."

Anbieter von Breitband-Internetanschlüssen konnten ihren Kunden bislang vorschreiben, welche Router sie benutzen. Sie definierten die Geräte einfach als Teil ihres Netzes, über das allein sie verfügen dürfen. Das neue Gesetz definiert nun aber die Anschlussdose an der Wand als "Netzabschlusspunkt" und lässt damit den Kunden die freie Wahl, welchen Router sie benutzen möchten.

Neben den Herstellern von Netzwerk-Endgeräten hatten sich auch Organisationen wie der Chaos Computer Club und die Free Software Foundation Europe für die Abschaffung eingesetzt. Sie befürchteten, dass die Provider ihre eigenen Router dazu nutzen, eigene Angebote im Netz zu bevorzugen, andere Dienste auszubremsen und Geld für inzwischen selbstverständliche Zusatzfunktionen wie WLAN zu verlangen.

Widerstand gegen die Neuregelung regt sich dagegen im Bundesrat, weil mehrere Kabelnetzbetreiber wie UnityMedia die Reform ablehnen. Die Länderkammer kann das Gesetz allerdings nicht stoppen, sondern allenfalls verzögern./jto/DP/zb

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